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Stärkerer Schutz von Pressefreiheit gefordert
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Stärkerer Schutz von Pressefreiheit gefordert

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Foto: PIxabay/Mahesh Patel

Im Medienbereich nimmt die Marktkonzentration zu. Das ist nur einer der Gründe, warum die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr ist. Die Linksfraktion fordert daher die Bundesregierung zum Handeln auf.

Die Partei Die Linke setzt sich für einen besseren Schutz von Pressefreiheit ein. Nach wie vor gebe es in Deutschland kein Monitoring zu deren Entwicklung, schreibt sie in einem Antrag. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, einen periodischen Bericht vorzulegen, aus dem der „Stand, notwendige Schutzmaßnahmen und die Herausforderungen für die Pressefreiheit in Deutschland“ hervorgehen.

In diesem Zusammenhang weist die Linksfraktion auf „medienspezifische Konzentrationsprozesse“ hin. Diese hätten zwar keinen direkten Einfluss auf die Berichterstattung, jedoch auf die Gesamtheit der Informationen und deren politische Zuordnung. Die Abgeordneten stützen sich dabei unter anderem auf ein Gutachten, das Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beauftragt hatten. Unter dem Titel „Die Situation der lokalen Presse in Deutschland und ihre Herausforderungen im Zeitalter der Digitalisierung“ veranschauliche die Arbeit, „dass die Anzahl der unterschiedlichen Titel der lokalen Printpresse abnimmt, während gleichzeitig die Marktkonzentration zunimmt“. Diese gehe in der Regel mit einer geringeren inhaltlichen Vielfalt einher.

Der Bundesregierung wirft die Linksfraktion vor, nicht genügend für den Schutz der Pressefreiheit zu tun. Dabei verweist sie auf das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft tritt. Diese gehe zwar „über die Mindestvorgaben der EU hinaus“, bleibe aber „hinter den – auch von der Ampelkoalition selbst geweckten – Erwartungen zurück“. Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz, soll Personen schützen, die auf Fehlverhalten wie Betrügereien, Korruption oder Verstöße in Behörden oder Unternehmen hinweisen. Diese sind ab dem 2. Juli verpflichtet, geeignete interne Meldesysteme einzurichten und dabei bestimmte Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Allerdings betrifft das nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.

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