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Verfahren gegen Ausgangssperre – Gericht seit über zwei Jahren untätig
Justiz

Verfahren gegen Ausgangssperre – Gericht seit über zwei Jahren untätig

Foto: Pexels, Sora Shimazaki

In einem Verfahren gegen die mit Corona begründete Kölner Ausgangssperre wird das zuständige Gericht seit über zwei Jahren nicht tätig. Der klageführende Anwalt hat nun einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter gestellt.

Wie viele andere Städte und Gemeinden hatte auch die Stadt Köln im Zuge der Corona-Maßnahmen Ausgangsbeschränkungen vefügt. Die entsprechende Allgemeinverfügung trat am 16. April 2021 in Kraft und galt bis zum 21. Mai 2021. Dagegen klagten mehrere Betroffene. Eines dieser Mandate übernahm der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla. Das Verfahren ist in der Hautsache seit 19. April 2021 anhängig. Getan hat sich aber bislang nichts. 

Einseitige Urteile 

In einem anderen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Köln am 29. November 2022 die Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre bestätigt. Begründet wurde dies – wie in Corona-Verfahren üblich – mit der Übernahme des Standpunktes der Beklagten, also hier der Stadt Köln. Demnach durfte sie solche Maßnahmen verfügen, sobald eine „Inzidenz“ von hundert „Infektionen“ pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wurde. 

Wenn es um Corona-Maßnahmen geht, findet eine unabhängige Prüfung solcher Parameter auch in Hauptsache-Verfahren selten statt. Salopp gesprochen werden die Einschränkungen damit bestätigt, dass die Exekutive sie unter Rekurs auf eigene Experten aus weisungsgebundenen Behörden nun einmal so beschlossen habe. Validität und Reliabilität von Daten, Sinnhaftigkeit oder Verhältnismäßigkeit spielen de facto keinerlei Rolle. 

Urteil ohne mündliche Verhandlung?

Im Falle des von Pankalla geführten Verfahrens scheint nun aber noch eine Stufe weiter gegangen zu werden. Die Medien berichteten über das oben genannte Urteil so, als sei die Sache ein für allemal geklärt. Doch solange weitere Verfahren anhängig sind, könnte sich das Blatt noch wenden. Voraussetzung dafür wäre aber, dass das Kölner Verwaltungsgericht auch tätig wird. Laut Pankalla teilte es ihm Anfang 2023 lediglich mit, dass es ohne mündliche Verhandlung entscheiden wolle, obwohl es bisher weder in der Sache ermittelt noch die zahlreichen Beweisanträge bearbeitet habe. 

Dies verstoße gegen Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, welcher einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt beinhalte. Der Rechtsschutz umfasse nicht nur den Zugang zu Gerichten, sondern auch die Prüfung des Streitbegehrens sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung. 

Nach weiteren drei Monaten gerichtlicher Untätigkeit stellte Pankalla einen Antrag auf Befangenheit gegen den zuständigen Richter. Diesem Antrag fügte er einen Fachaufsatz aus der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht bei, in welchem ausführlich begründet wird, dass die Coronamaßnahmen auch ex ante, also von vornherein als unverhältnismäßig erkennbar und damit rechtswidrig waren. 

Würde sich das Gericht auf eine unabhängige Prüfung des Sachverhaltes und der Beweisanträge einlassen, ständen die Chancen wohl schlecht, Ausgangsbeschränkungen weiter in ihrer Rechtmäßigkeit zu bestätigen. Nun scheint Totstellen und Urteilen ohne Anhörung das Mittel der Wahl für Richter zu sein, die nicht als vermeintliche Querdenker ins Fadenkreuz geraten wollen. 

Klaus Alfs ist ausgebildeter Landwirt und Soziologe. Er arbeitet als freiberuflicher Autor und Lektor in Berlin.

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