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Modernisierungspaket Klimaschutz: Landwirtschaft unter ferner liefen
Landwirtschaft

Modernisierungspaket Klimaschutz: Landwirtschaft unter ferner liefen

Der Methangehalt über tropischen Wäldern ist besonders hoch.

Foto: Pexels, Tom Fisk
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Im dem vom Koalitionsausschuss beschlossenen Modernisierungspaket Klimaschutz kommt die Landwirtschaft kaum vor. Die dort angekündigte Novelle des Klimaschutzgesetzes könnte die Lage der Bauern jedoch verschlechtern.

Am 28. März 2023 gaben die Vorsitzenden der Regierungskoalition ihre Einigung über die künftigen Maßnahmen zu Klimaschutz und Energiewende bekannt. Im Vordergrund steht unter anderem der Heizungsaustausch, die Erweiterung des Schienennetzes, Geldzahlungen als Kompensation für Eingriffe in die Natur. Siehe auch: Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung

Vorbildliche Landwirtschaft

Die Landwirtschaft findet im Beschluss indes keine gesonderte Betrachtung. Sie wird nur am Rande erwähnt, und zwar im Kapitel I., wo es um die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes geht. „Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden“, heißt es dort. Sektorenspezifische Reduktionsvorgaben sollen entfallen. „Zukünftig werden alle Sektoren aggregiert betrachtet.“ (I.3) „Alle Sektoren leisten ihren Beitrag: Stromerzeugung, Industrie, Verkehr, Bauen und Wohnen sowie Landwirtschaft.“

Was dort nicht erwähnt wird: Die Agrarwirtschaft ist der einzige bedeutende Wirtschaftszweig, der nicht nur Treibhausgase (THG) emittiert, sondern auch bindet. Landwirtschaftlich genutzte Böden speichern zum Beispiel mehr Kohlenstoff als Waldböden (https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_64.pdf). Darüber hinaus unterschreitet die Landwirtschaft als einziger Sektor ihre durch das Klimaschutzgesetz vorgegebene THG-Jahresemissionsmenge deutlich. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/klimaschutz-in-der-landwirtschaft#weitere-emissionen-der-landwirtschaft)

Kompensation für „Klimasünder“?

Außer in der Fachpresse erfährt die Öffentlichkeit davon so gut wie nichts. Landwirte beklagen denn auch seit Langem, dass ihr Beitrag zum Klimaschutz nicht gewürdigt wird. Dieser Beitrag droht nun in der aggregierten Betrachtung vollends unterzugehen. Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes ermöglicht es, dass der Sektor Landwirtschaft zur Kompensation von THG-Emissionen gezwungen wird, die von anderen Sektoren verursacht werden.

Zwar sollen laut Beschluss vor allem diejenigen Bereiche Maßnahmen der Minderung ergreifen, welche im Fall des Falles hauptverantwortlich dafür sind, dass das Gesamtziel verfehlt wird. Viele Landwirte trauen solchen Beteuerungen jedoch nicht. Politiker richten ihre Entscheidungen in hohem Maße nach ihrem aktuellen Image aus. In der öffentlichen Wahrnehmung aber gilt Landwirtschaft – vor allem die Viehhaltung – trotz allem als „Klimakiller“.

Populismus wahrscheinlich

Der aktuelle Methanausstoß von Nutztieren in Deutschland ist geringer als zum Ende des 19. Jahrhunderts, was vor allem am Rückgang der Bestände und gestiegener Leistung pro Tier liegt (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722048537?via%3Dihub). Wie also die deutsche Nutztierhaltung in den letzten Jahrzehnten überhaupt eine negative Klimawirkung gehabt haben soll, kann angesichts dessen nur schwer begründet werden. Es fehlt bis heute sogar jeder datenbasierte Nachweis, dass Nutztiere die globale Methankonzentration beeinflussen. Umgekehrt ist der Methangehalt über tropischen Wäldern besonders hoch, lebende Pflanzen produzieren zehn- bis hundertmal mehr Methan als abgestorbene. Vom „Klimakiller Regenwald“ spricht dennoch niemand. (https://www.mpg.de/518642/pressemitteilung20060110).

Da die Öffentlichkeit davon so gut wie nichts weiß, sind populistische Entscheidungen zu Lasten der ohnehin schlecht beleumundeten Landwirtschaft wahrscheinlich. Die Novelle steht aber auch von anderer Seite in der Kritik. Medial wird sie recht einhellig als „Mogelpackung“ verurteilt, die am Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts scheitern könnte (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/koalitionsausschuss-modernisierungspaket-sektorenziele-weichen-co2-gesamtrechnung). Was für die deutschen Landwirte unterm Strich das kleinere Übel wäre, sei dahingestellt.

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