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Michael Ballwegs Pflichtverteidiger: „Da wird nicht ordentlich gearbeitet“
Querdenken

Michael Ballwegs Pflichtverteidiger: „Da wird nicht ordentlich gearbeitet“

Querdenken-Gründer und Unternehmer Michael Ballweg im August 2020 in Berlin

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Nach der Durchsicht der Anklageschrift. Was bleibt von den ursprünglichen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft übrig? Sind die neuen Beschuldigungen berechtigt?

„Das, was hier seitens der Staatsanwaltschaft passiert, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärt Ralf Dalla Fini. Der Pflichtverteidiger von Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat inzwischen die Anklageschrift erhalten – pb: schwarz auf weiß berichtete (https://pbschwarzaufweiss.de/bericht/ballwegs-pflichtverteidiger-unueblich-ueberzogen-und-unangemessen/). „Die Staatsanwaltschaft muss doch langsam selbst wissen, dass jetzt eine Grenze erreicht ist und mit der Untersuchungshaft Schluss sein muss“, so der Fachanwalt für Strafrecht weiter. „Man kann doch nicht die menschliche Komponente dermaßen außer Acht lassen. Die Vorwürfe werden immer weniger, die Haftgründe stellen sich als nicht richtig heraus, und trotzdem sitzt Ballweg seit neun Monaten in U-Haft. Es geht hier um einen Menschen, der seiner Freiheit beraubt wird, obwohl er kooperiert und geholfen hat, alles aufzuklären – weil er weiß, dass er nichts getan hat“, so die deutlichen Worte des Pflichtverteidigers.

Zeugen und Beweise fehlten

Schon für den ursprünglichen Haftbefehl, also für einen dringenden Tatverdacht, hätten Zeugen und Beweise gefehlt. Es brauche jemanden, der betrogen wurde. „Aber Ballweg wurde in Untersuchungshaft gesteckt, obwohl es keine Zeugen gab, niemand wurde angehört. Das ist völlig unbegreiflich“, erklärt Dalla Fini. Er schildert, wie die Staatsanwaltschaft den vollendeten Betrug in einen versuchten Betrug umgewandelt habe, weil sie keinen Vermögensschaden nachweisen konnte. „Als ob man jemanden in den Kopf reinschauen kann.“

Es sei unlogisch diesen Vorwurf des versuchten Betrugs aufrechtzuerhalten. Denn selbst in der Anklageschrift werde angeführt, dass Ballweg von den 1.269.902,58 Euro, die er erhalten hat, 843.111,68 Euro zweckentsprechend verwendete. „Und wir können nachweisen, dass er eine viel höhere Summe ausgegeben hat“, erklärt der Strafrechtler. Er glaube, die Anklageschrift sei in großer Eile gefertigt worden. Denn die Staatsanwaltschaft geht noch immer von den ursprünglich 9.450 Bürgern aus, die Ballweg angeblich habe täuschen wollen, obwohl sie selbst die Summe verringerte. „Da ist doch ein Denkfehler drin, wenn es laut Staatsanwaltschaft rund 850.000 Euro zielgerichtete Ausgaben gibt. Da wird nicht ordentlich gearbeitet.“ Denn die Ermittler müssten die Personen, die die 843.111,68 Euro eingezahlt haben, rausrechnen. „Wie viele Leute bleiben dann übrig?“, fragt der Pflichtverteidiger. „Wie soll Ballweg sich ordentlich verteidigen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht angibt, wie viele tateinheitliche Fälle es denn wirklich sein sollen?“

Neue Vorwürfe

In vier tateinheitlichen Fällen werde Ballweg nach wie vor Geldwäsche vorgeworfen. Hier wolle das Verteidigerteam sehr kritisch prüfen, da das ja nicht aus einer rechtswidrigen Tat erfolgt sein könne. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in dieser Anklageschrift das erste Mal den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung angeführt. „Werden jetzt neue Vorwürfe in die Anklageschrift gepackt“, wundert sich Dalla Fini. „Das ist ein neuer Vorwurf, der auch nicht im Haftbefehl drinsteht – der wohl übereilt war. Denn als man Ballweg keinen Betrug nachweisen konnte, wurde daraus der Versuch und jetzt bringt man die Steuersachen rein.“ Trotzdem zeigt sich der Pflichtverteidiger optimistisch, dass es bald zu einer richtigen Entscheidung kommen wird: „Die Große Wirtschaftskammer ist ein hochspezialisiertes Gericht, die kennen sich aus und werden die Argumente der Staatsanwalt entsprechend prüfen.“

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