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Ermittlungen gegen coronakritischen Satiriker 
Justiz

Ermittlungen gegen coronakritischen Satiriker 

Foto: Pexels, Cottonbro-Studio

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen den in Berlin lebenden US-amerikanischen Autor und Satiriker C.J. Hopkins eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, mit der öffentlichen Verwendung des Hakenkreuzes verfassungsfeindliche Propaganda verbreitet zu haben.

In einem amtlichen Schreiben, das der Autor und Satiriker C.J. Hopkins selbst öffentlich gemacht hat, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Berlin vor, auf Twitter für alle sichtbar „ein auf einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung abgebildetes sogenanntes Hakenkreuz eingestellt zu haben“. In dem betreffenden Tweet hatte Hopkins auf sein Buch „The Rise of the New Normal Reich“ aufmerksam gemacht, in welchem er die Coronapolitik scharf kritisiert. Der Hinweis auf sein Buch findet sich nach wie vor angepinnt auf seinem Twitter-Profil. Als grafische Visualisierung des Titels ist auf dem Cover eine weiße OP-Maske mit einem Hakenkreuz zu sehen. Hopkins betont in seinem Artikel, dass er damit keineswegs den Nationalsozialismus unterstütze. Wer sein Werk und öffentliches Wirken nur oberflächlich kenne, wisse dies. 

Die Staatsanwaltschaft bezieht sich vor allem auf Paragraf 86 Abs.(1) Nr. 1 und 4 des Strafgesetzbuches (StGB). Demnach ist es verboten, Propagandamittel „einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist“ zu verbreiten (Nr. 1). Ebenfalls verboten sind Propagandamittel, „die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“ (Nr. 4).

Beides trifft auf die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes zwar zu. In Absatz (4) heißt es jedoch, dass Absatz (1) nicht gilt, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Andernfalls hätte etwa gegen den Fernsehsender rbb ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen, weil er auf seine Doku-Reihe Berlin und Brandenburg unterm Hakenkreuz online mit einem Foto hinweist, dass das Brandenburger Tor mit Hakenkreuzfahnen zeigt.

Ausgang des Verfahrens ungewiss

Hopkins müsste nun die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls das Gericht davon überzeugen, dass sein Buch-Cover zum Beispiel der Kunst dient. In einem ähnlichen Fall nützte dieser Versuch indes nichts. Das Verfahren ging zu Lasten des Beschuldigten aus: Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg wurde zu 3.000 Euro Strafe plus Verfahrenskosten verurteilt, weil er auf seinem Telegram-Kanal für etwa fünf Stunden eine Grafik mit einem „Genderhakenkreuzchen“ online gestellt hatte. 

Es ist nicht nur dieselbe Staatsanwaltschaft wie im Fall Paul Brandenburgs, sondern auch dieselbe Abteilung, die nun gegen Hopkins ermittelt. Dieser vermutet hinter dem Ermittlungsverfahren politische Motive: Er solle für seine aggressive Kritik an der „Neuen Normalität“ bestraft oder eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden. Möglicherweise sei auch seine Haltung zum Ukrainekrieg der Grund, so Hopkins. Er kündigte an, in „robuster Weise“ darauf zu antworten. 

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