ressorts.
Ballwegs Pflichtverteidiger: „Unüblich, überzogen und unangemessen“
Querdenken

Ballwegs Pflichtverteidiger: „Unüblich, überzogen und unangemessen“

Michael Ballweg im August 2020 in Berlin

Warning: Undefined array key 1 in /home/httpd/vhosts/paulbrandenburg.com/pbschwarzaufweiss.de_2023-07-24/wp-content/plugins/elementor/includes/widgets/audio.php on line 325 Warning: Undefined array key 1 in /home/httpd/vhosts/paulbrandenburg.com/pbschwarzaufweiss.de_2023-07-24/wp-content/plugins/elementor/includes/widgets/audio.php on line 329

„Michael Ballweg kommt diese Woche aus dem Gefängnis“, hoffen viele, die, so wie er, für Freiheit und ihre bürgerlichen Grundrechte einstehen. Ist die Hoffnung auf eine baldige Freilassung des Querdenken-Gründers berechtigt?

Der Unternehmer Michael Ballweg sitzt seit neun Monaten in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Seit seinem Hafteröffnungstermin Ende Juni ist Ralf Dalla Fini Pflichtverteidiger des Querdenken-Gründers. Der Fachanwalt für Strafrecht hat Ballweg am Dienstag, den 14. März zuletzt gesehen. „Er wirkt gelassen und kämpferisch und will seinen Weg gehen“, erzählt er. „Ballweg wird sich keiner Absprache beugen und hat auch die Kraft, das so durchzuziehen.“

Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Woche die Anklageschrift wegen des Verdachts des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs fertiggestellt hat, liegt diese bis dato dem Anwaltsteam rund um Michael Ballweg noch nicht vor. Schon vor längerer Zeit mussten die Ermittlungen wegen vollendeten Betrugs eingestellt werden, da die Staatsanwaltschaft Ballweg nicht nachweisen konnte, dass er Spenden zweckwidrig verwendet hätte. Und deswegen erledige sich auch der Geldwäschevorwurf von selbst. „Wo kein schmutziges Geld ist“, so Dalla Fini, „gibt es auch nichts zu waschen“. Und so müssten die Staatsanwälte selbst zu einem Trick greifen: „Er hätte es versuchen wollen. Er hätte Geld zweckwidrig verwenden wollen.“ Der Fachanwalt betrachtet es „als Unding“, dass die Staatsanwaltschaft Ballweg nun „versuchten Betrug“ vorwirft. „Das ist unüblich, überzogen und unangemessen.“

Drei Möglichkeiten

Dalla Fini schildert, was die nächsten Schritte sein können, und muss dabei spekulieren, weil ihm die Anklageschrift ja noch nicht vorliegt: „Erstens, die Wirtschaftsstrafkammer prüft, ob die Staatsanwaltschaft die Anklage nochmal nachbessern muss.“ Die zweite Möglichkeit sei, dass die Wirtschaftsstrafkammer sich nicht zuständig sieht und die Sache an das Amtsgericht verweist. „Aber ich gehe von der dritten Option aus, von einer Zulassung der Anklage“, sagt der Fachanwalt. „Und ich befürchte, dass Ballweg weiter in U-Haft bleibt. Auch wenn ich mir natürlich das Gegenteil wünsche.“

Sobald Ballwegs Anwälte die Anklageschrift vorliegen haben, werden sie prüfen, auf welche Beweise sich die Anklage stützt und wie argumentiert wird. Üblich sei eine Frist von zwei Wochen bis zur Verhandlung. „Die Staatsanwaltschaft muss an objektiven Gesichtspunkten festmachen, dass bei Ballweg der Vorsatz bestanden habe, ein Delikt zu begehen“, erklärt Dalla Fini. „Aber niemand kann doch in den Kopf reingucken. In der Hauptverhandlung wird sich das alles aufklären.“

Diesen Artikel teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

schwarz auf weiß unterstützen

Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:

IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)

Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)

oder hier PayPal –

Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.

ODER
alles von Paul Brandenburg

Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: