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Verratene Soldaten: Schikane statt Fürsorge?
Nachlese: Paul Brandenburg live

Verratene Soldaten: Schikane statt Fürsorge?

Bundeswehrsoldaten, die die sogenannte Impfung gegen Covid-19 verweigern, bekommen empfindliche Strafen. Vor welchem juristischen Hintergrund erfolgen diese Sanktionen? Darüber sprach Rechtsanwalt Sven Lausen im Kontrafunk-Podcast mit Paul Brandenburg am Dienstag, dem 28. März.

Sven Lausen ist Strafverteidiger einiger Dutzend Bundeswehrsoldaten, die den sogenannten Impfbefehl verweigerten. Eingangs besprachen Lausen und Brandenburg in einem informationsdichten Austausch die rechtlichen Grundlage, auf der die Bundeswehr die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Duldungspflicht anordnete. Laut Lausen, stehe im Soldatengesetz, Soldaten müssten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden, wenn diese der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienten. So werde die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Truppe als dienstlicher Zweck des Befehls zur Injektion vorgebracht.

Lausen kritisierte jedoch, ein Befehl müsse immer die Dienstvorschriften im Blick haben, außerdem sei die Truppe zu fast 100 Prozent durchinjiziert, was sollten einzelne Injektionen dann noch bewirken. Brandenburg fragte, wie der Befehl aufrechterhalten werden könne, da die Truppe im Vergleich zur Normalbevölkerung überdurchschnittlich krank sei. Der Rechtsanwalt erwiderte, dass zwar das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr gerichtlich zur fortlaufenden Evaluation der Injektion verpflichtet worden sei, jedoch höre er nichts von „tatsächlichen, nachweisbaren Untersuchungen“.

Suspendiert, Gehalt halbiert

Weitere Höhepunkte der Sendung waren zwei Anrufer: Die ungespritzten Soldaten Eric Mühle und Jan Reiners. Mühle berichtete, infolge seiner Verweigerung sei er suspendiert, sein Gehalt halbiert und er sei einem hohen psychischen Druck ausgesetzt gewesen. Im schlimmsten Falle habe er 150.000 bis 200.000 Euro finanziellen Schaden. Brandenburg fragte Mühle, ob er es wieder täte, was der Anrufer mit „hundert Prozent“ bejahte. Er bereue nichts und ließe sich von seinen Werten leiten.

Reiners, inzwischen ehemaliger Soldat, erzählte, seine Bedenken seien seinen Vorgesetzten „scheißegal“ gewesen. Viele seiner ehemaligen Kameraden hätten Angst vor Drangsalierungen, weshalb sie sich nicht öffentlich äußerten, was Brandenburg als eine Art „Omertá“ – Schweigepflicht der Mafia – bezeichnete. Reiners erklärte, ihm sei die Dienstausübung verboten worden, außerdem sei seinen Kameraden angeordnet worden, nicht mit ihm zu sprechen. Es mache ihn traurig, dass er für Gerechtigkeit angetreten sei und nun wie ein „Terrorist“ behandelt werde. Dennoch bestätigte auch er, dass er wieder den Befehl verweigern würde. Beiden Soldaten sprachen Lausen und Brandenburg ihren Respekt und Dank aus.

Lausen vermutete, viele Truppenärzte handelten aus „Treueüberzeugungen gegenüber dem Dienstherrn“ gegen ihre eigentliche Einstellung. Die Duldungspflicht sei letztlich eine „politische Entscheidung“. Der Rechtsanwalt appellierte an die Juristen des Bundesverteidigungsministeriums, die Sache zu beenden, außerdem an den Sanitätsdienst, die Injektionen zu evaluieren. Betroffenen Soldaten empfahl Lausen dringend, von ihrem Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Sei auch die Erfolgsaussicht gering, käme das Thema dadurch wenigstens auf den Tisch.

Link zum Podcast: https://www.youtube.com/watch?v=06sYz9z0Vc8

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