Magdeburg. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Donnerstag mit einem Beschluss den Versuch der Waffenbehörde der Stadt Magdeburg gestoppt, einem AfD-Mitglied die Waffenbesitzkarte zu widerrufen. Die Waffenbehörde stützte ihren Widerruf auf dessen Mitgliedschaft im AfD-Kreisvorstand und sein kommunales Mandat für die AfD. Das Verwaltungsgericht Magdeburg stellte am 3. März in seinem Beschluss im Eilverfahren fest, dass Amt- und Mandat für die Alternative für Deutschland nicht zu waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit führt, und demzufolge in solchen Fällen ein Entzug der Waffenbesitzkarte rechtswidrig sei. Aus der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall lässt sich ableitend kein Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit konstruieren. Das erste Urteil zu dieser Sache aus Sachsen-Anhalt könnte laut Medienberichten damit zum Präzedenzfall werden. (lvb)