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Ampel plant Verkleinerung des Bundestages
Wahlrechtsreform

Ampel plant Verkleinerung des Bundestages

Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass die Regierungsfraktionen eine Wahlrechtsreform beschließen wollen. Nach Medienberichten sei das Ziel, von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 zu reduzieren. Damit würde das Parlament nicht so stark wie ursprünglich von der Ampel geplant, schrumpfen – ein erster Gesetzentwurf sah nur noch 598 Sitze vor.

Ursache für das Wachstum der Abgeordneten sind Überhangmandate, die durch das deutsche Wahlsystem mit seinen zwei Stimmen entstehen können. Mit der ersten kann der Wahlberechtigte in seinem Wahlkreis – davon gibt es 299 – einen Abgeordneten direkt wählen. Aus den Zweitstimmen berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag insgesamt bekommt. Erringt eine Partei über die Zweitstimme weniger Sitze, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewinnt, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dann wiederum Ausgleichsmandate. Das hat das Parlament über die Soll-Größe von 598 Abgeordneten wachsen lassen.

Die Ampel möchte eben diese Überhang- und Ausgleichsmandate aufheben und eine feste Anzahl von 630 Abgeordneten definieren. Ebenso soll die Grundmandatsklausel gestrichen werden. Diese ermöglicht es Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ins Parlament einzuziehen. Sie müssen dafür allerdings drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Kritische Stimme aus den Oppositionsfraktionen der CDU und Linke kritisieren diese Reform und warnen vor Akzeptanzproblemen. (lvb)

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