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Wenn die Justiz von der Politik dominiert wird
Justiz

Wenn die Justiz von der Politik dominiert wird

Foto: Pexels/Ekaterina Bolovtsova

Der gläubige Jude Robert Hoeschele ist am Dienstag vor dem Landgericht München 1 in zweiter Instanz wegen sogenannter „Volksverhetzung“ verurteilt worden. Sein Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier wird gegen die Zurückweisung der Berufung Revision einlegen.  Ein Gastbeitrag von Dr. Daniel Langhans.

In ihrer Urteilsbegründung war die Vorsitzende Richterin Basler zur Überraschung der Zuschauer weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwaltes gefolgt. Insbesondere wertete sie zulasten des Angeklagten, dass seine Rede am 14. Februar 2021 bei einer Coronamaßnahmenkritischen Demonstration auf dem Marienplatz in München eine große „Reichweite“ gehabt habe – was im Saal Kopfschütteln auslöste. Über den ursprünglichen Strafbefehl wegen angeblicher Holocaustleugnung laut Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs berichtete Alschner Klartext.

Im Schlusswort des jungen Staatsanwalts fiel auf, dass er nicht zwischen „Bezugnahme“, „Vergleich“ und „Gleichsetzung“ unterschied beziehungsweise sogar bewusst nicht unterscheiden wollte. Direkt anknüpfend an das erstinstanzliche Urteil wies er auf die „völlige Unangemessenheit“ der Kundgebungsrede von Robert Hoeschele „und des darin enthaltenen Vergleichs“ hin. Dessen Tun sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern“. Auffallend war, dass sein Plädoyer so ausfiel, als habe es die vorangegangenen Ausführungen des Verteidigers überhaupt nicht gegeben.

Sattelmaier hatte argumentiert, die gemeinsame Inaugenscheinnahme des Videos der Rede seines Mandanten habe die Erkenntnis gebracht, dass die beanstandete Textpassage, worin die Konzentrationslager „Auschwitz und Dachau“ Erwähnung fanden, nicht einmal ein Vergleich, geschweige denn eine Gleichsetzung aktueller Geschehnisse mit solchen der NS-Diktatur darstelle. Es werde lediglich „Bezug genommen“, und dies zu einem bestimmten Zweck: „Wie kann ich den Anfängen wehren, wenn ich nicht in irgendeiner Form Bezug nehme?“, fragte der Kölner Rechtsanwalt. Insbesondere rügte er, dass das „Tatbestandsmerkmal“, inwieweit jene Rede des Angeklagten überhaupt geeignet sei, zur „Störung des öffentlichen Friedens“ beizutragen, gar nicht geprüft worden sei. Für die Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung habe das Bundesverfassungsgericht – beispielsweise im Jahr 2018 – strenge Auflagen erlassen.

Nachdem – ohne die Ausführungen des Verteidigers zu würdigen – die Richterin ihr Urteil gesprochen hatte, blieb bei vielen Zuschauern der Eindruck, dass eine von der Politik dominierte „Justiz“ die Oberhand behalten habe. Beim Verlassen des Gerichtssaals fielen Worte wie „Schande“. Im anschließenden Gespräch zeigten sich sowohl Dirk Sattelmaier als auch sein Mandant zuversichtlich, den Rechtsstreit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Von der Revision sei Gutes zu erwarten, insbesondere deshalb, weil dabei genau auf formal-juristische Mängel geprüft werde.

Dr. Daniel Langhans ist Kommunikationstrainer und Aktivist für Menschenwürde. Er ist auf Youtube (https://www.youtube.com/@doktorlanghans6539) und auf Telegram (@drdaniellanghans) zu finden.

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