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Prozess gegen Heinrich Habig: Mahnwache und Plädoyers
Corona-Justiz

Prozess gegen Heinrich Habig: Mahnwache und Plädoyers

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vor dem Landgericht Bochum

Das Landgericht Bochum hat die Verhandlung im Fall des angeklagten Arztes Heinrich Habig fortgesetzt. Eine Mahnwache vor dem Gericht fordert Habigs Freilassung. Der Verein „Polizisten für Aufklärung“ hat sie unterstützt.

Der Prozesse gegen den Arzt Heinrich Habig wurde am Montag vor dem Landgericht Bochum fortgesetzt. Etwa 80 Personen kamen zur Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude und um als Prozessbeobachter diesen aufsehenerregenden Fall zu erleben. Aufsehenerregend allein schon deswegen, da mehr als 50 Verhandlungstage angesetzt sind und der Fall bereits seit sechs Monaten verhandelt wird. Die Stimmung war friedlich und gelassen, einige kamen kurz vor der Arbeit vorbei, um sich in dem Fall aktuell zu informieren und um für die Freilassung des Arztes aus der Untersuchungshaft etwas zu tun.

Im vollen Gerichtsaal startete dann der Tag mit weiteren Lesungen aus Anamnese-Bögen von Patienten, die bei Habig in Recklinghausen in der Praxis waren. Anschließend wurde noch schnell der Antrag von Rechtsanwalt Weyer abgelehnt, den Virologen Hendrik Streeck als Sachverständigen vorzuladen. Der Zeuge Streeck wäre in diesem Fall bedeutungslos, so die Richterin. Das zieht sich wie ein roter Faden durch den Prozess. Reflexartig werden alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, Sachverständige einzuladen, die zur Entlastung des Angeklagten beitragen können.

Teil-Showdown

Die Richterin beendete dann die Beweisaufnahme und gab der Staatsanwaltschaft das Wort für ihr Plädoyer. Es waren 207 von insgesamt 589 Fälle abgekoppelt worden, für die es jetzt galt, ein begründetes Strafmaß zu finden. Staatsanwältin Linnenkamp resümierte ein halbes Jahr Verhandlung, dachte an die Zeit zurück, wo die Pflichtverteidiger einen Deal ausgehandelt haben und erinnerte an das Geständnis, dass der Angeklagte Arzt Heinrich Habig am ersten Verhandlungstag im Januar 2023 abgegeben hat.

Die Stimmung kippte, als Linnenkamp den Zeitpunkt erwähnte, an dem der Wahlverteidiger Wilfried Schmitz eingewechselt wurde und der Angeklagte Habig seine Einlassung widerrufen hat. Mit Unverständnis stellte sie fest, dass seit dem Tag alles anders laufen würde. Sie behauptete, Rechtsanwalt Schmitz stünde der „Querdenker“-Szene nahe und würde ständig „Querdenker“-Ideologien vor Gericht vortragen. Auch hetze der Anwalt das aus dem „Querdenker“-Milieu stammend Publikum gegen das Gericht auf.

Dann wurde noch bemerkt, dass Rechtsanwalt Schmitz durch cholerische Anfälle die Arbeit des Gerichts erschwere. Es machte fast den Eindruck, die Staatsanwältin wolle lieber den Anwalt verurteilen, als den Angeklagten. Dann wurde dargelegt, dass Habig 2021 nur Impfarzt geworden ist, um Leuten zu „falschen Impfausweisen“ zu verhelfen. Laut Linnenkamp hat er überhaupt nie geimpft, sondern nur Impfausweise ausgestellt und bei Kindern teilweise Kochsalz gespritzt.

Anschließend wurden Fälle von Patienten erwähnt, denen er „Horrorgeschichten“ über die sogenannte Impfung und deren Nebenwirkungen erzählt habe. Als besonders schwere Straftat wurde erwähnt, dass er mehrfach Kindern Kochsalzlösung statt der experimentellen Stoffe gegen Covid-19 gespritzt habe. Der gewerbsmäßige Handel mit Impfausweisen konnte jedoch nicht belegt werden. Viele der 207 Einzelfälle wurden mit Strafen von acht bis 13 Monaten Gefängnis versehen.

Wer im Gerichtssaal die Strafen schon fleißig mitaddiert hatte, kam locker auf 40-50 Jahre Gefängnis. Da kamen einem die am Ende des Plädoyers geforderten drei Jahre und sieben Monate Haft schon fast wenig vor. Einstimmig waren sich die beiden Frauen der Staatsanwaltschaft darin, dass Dr. Heinrich Habig weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Die Fluchtgefahr wäre ihrer Meinung nach 13 Monaten Gefängnis immer noch sehr hoch. Auch dass der 67-jährige Angeklagte die Rente beantragt hat, wurde als Begründung vorgetragen, dass weiter eine hohe Fluchtgefahr bestehe. Die Staatsanwaltschaft malte das Bild eines boshaften Arztes, der mit hoher krimineller Energie Impfausweise ausgestellt hat.

Plädoyers der Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger Weyer beschrieb noch einmal das Leben des Angeklagten: Ein unbescholtener Arzt, der seit 30 Jahren Mediziner ist. Es gibt keine Vorstrafen, keine Ordnungswidrigkeit. Er führte bis 2020 ein Leben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt gekommen zu sein. Er wies noch mal auf die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hin. Der Arzt Heinrich Habig hätte da anders reagiert als die meisten seiner Kollegen und die Impfung früh als sinnlos und eher gefährlich eingeschätzt.

Rechtsanwalt Weyer erwähnte, dass er nicht nachvollziehen kann, dass der Virologe Streeck nicht vorgeladen wird, um den Angeklagten zu entlasten. Zu keinem Zeitpunkt seien Ungeimpfte eine Gefahr für andere gewesen. Er bemerkte auch noch mal, dass seit sechs Monaten jeder Antrag der Verteidigung von der Richterin Breywisch-Lepping abgelehnt wird. Er bat darum, von dem Teilurteil abzusehen und das Ganze in einem Urteil abzuhandeln.

Der Anwalt wies darauf hin, dass das Gericht die 207 ungünstigsten Fälle für den Angeklagten herausgesucht hat. Am Ende seines Plädoyers bat er das Gericht um eine deutlich mildere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderte. Weyer forderte auch, die Untersuchungshaft zu beenden. Dafür gebe es jetzt nach 13 Monaten keinen Grund mehr. Es gäbe Möglichkeiten wie Freilassung gegen Kaution, Meldepflicht bei der Polizei und ähnliches. Das Gericht möge diese viel zu lange Untersuchungshaft beenden.

Auch der zweite Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Heiermann, erklärte noch mal den Lebenslauf von Habig. Abschließend fand Rechtsanwalt Heiermann ein Jahr und sieben Monate Gefängnis für seinen Mandanten als angemessene Strafe. Von dem Teilurteil distanzierte sich Rechtsanwalt Heiermann ebenfalls. Die Freilassung aus der Untersuchungshaft sei überfällig. Es gäbe keine nachvollziehbare Fluchtgefahr, da Habig durch seine Familie hier verwurzelt seien.

Die Zuschauer rätselten anschließend, wie die Staatswirtschaft darauf kommt, dass Rechtsanwalt Wilfried Schmitz sie angeblich gegen das Gericht aufhetzt. Viele von ihnen haben bereits bis zu 40 Verhandlungstage live und friedlich miterlebt oder besser gesagt mit Geduld ertragen. Da sie allesamt auf eine Freilassung aus der Untersuchungshaft hoffen, ist der Austausch mit Rechtsanwalt Schmitz nach den Verhandlungstagen informativ und zeigt viel Menschlichkeit. Während die Pflichtverteidiger keinen Kontakt mit den Prozessbeobachtern suchen, auch nicht bei der Mahnwachevorbeischauen, ist Rechtsanwalt Schmitz präsent.

Kritik an der Injektion ist Ideologie

Schmitz sagte anschließend, dass die Staatsanwaltschaft keine Sachargumente der Verteidigung gelten lasse und alles pauschal als „Querdenker“-Ideologie auslegt. Nach der Logik der Staatsanwälte sind demnach Impfschäden und Impfnebenwirkungen „Querdenker“-Ideologien und somit immer falsch.

Das sei ein Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft einer politischen Agenda folgen muss. Es wäre unverständlich, dass die Hinweise des Arztes Habig auf Impfnebenwirkungen als Horrorszenarien dargestellt werden. Es sei die Pflicht eines Arztes, bei jedem invasiven Eingriff auf die Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen. Es sei für diesen Fall wichtig, die ganzen letzten drei Jahre der Corona-Pandemie mit all ihren Ungereimtheiten aufzuzeigen, um das Handeln von Habig zu verstehen.

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