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Michael Ballweg aus U-Haft entlassen
Querdenken

Michael Ballweg aus U-Haft entlassen

Michael Ballweg im August 2020 in Berlin

Foto: Hannes Henkelmann

Der Gründer von „Querdenken“, Michael Ballweg, wurde nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.

Seit Ende Juni 2022 saß der Gründer von „Querdenken“ in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Heute, am Dienstag den 4. April, wurde er entlassen.

Ende März wurde Anklage gegen Ballweg erhoben. Der Vorwurf: versuchter Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Seit dem 29. Juni 2022 saß er wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft. Wann die Staatsanwaltschaft verhandelt, stehe noch nicht fest.

Versuchter Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung

Im Detail soll Ballweg mehr als 800.000 Euro aus dem Vermögen seiner Firma und aus seinem Privatvermögen für „Querdenken 711“ ausgegeben haben. Als ihm das Geld ausgegangen sei, habe er seine Unterstützer um Hilfe gebeten. Dabei habe der Betreff „Schenkung“ und nicht „Spende“ lauten sollen. Insgesamt habe er von 9.450 Menschen mehr als eine Million Euro erhalten.

Von diesem Geld soll Ballweg, so die Staatsanwaltschaft, mindestens eine halbe Million Euro in sein Privatvermögen umgeleitet haben. Juristisch gesehen sei es versuchter Betrug – offiziell habe Ballweg sich darum bemüht, dass „Querdenken 711“ als gemeinnützig anerkannt werde. Dabei habe er sich nicht um den Aufbau einer gemeinnützigen Stiftung oder eines Vereins bemüht, so der Vorwurf.

Außerdem wird Ballweg der Geldwäsche beschuldigt. Er soll das erworbene Geld in bar abgeholt und dann in andere Geldanlagen umgewandelt haben – beispielsweise Kryptowährungen, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Steuerhinterziehung wird Ballweg außerdem unterstellt.

Politischer Gefangener

Die Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück. Ballweg habe nachweisbar über 800.000 Euro für „Querdenken 711“ ausgegeben und zunächst Zahlungen seiner Sympathisanten dafür verwendet. Geldwäsche liege nicht vor, das Geld sei nicht illegal erworben wurden und deshalb auch keine Geldwäsche erfolgt. Zudem müsse die Staatsanwaltschaft laut Verteidiger beweisen, wofür Ballweg das Geld privat verwendet haben soll.

Anhänger der „Querdenken“-Bewegung bezeichnen Ballweg als politischen Gefangenen. Beispielsweise sei der Schriftverkehr schleppend. Die Anwälte von Ballweg würden zudem zögerlich Akteneinsicht und nur mangelndes rechtliches Gehör bekommen.

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