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Glimpflicher Ausgang eines Bußgeldverfahrens
Corona-Justiz

Glimpflicher Ausgang eines Bußgeldverfahrens

Symbolbild

Manchmal setzt sich auch in der Justiz die Vernunft durch. Das hat sich am Mittwoch gezeigt, als ein Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Bußgeld-Verfahren wegen nicht vorschriftsmäßig getragener Mundnasenbedeckung eingestellt hat.

Mit einem eingestellten Verfahren endete am Mittwoch für Thomas T.  aus Berlin das, was er wegen einer im März 2022 nicht vorschriftsgerecht getragenen Maske erlebte. Das dürfte einer der wenigen Fälle sein, in der die Vernunft stärker war als die immer noch um sich greifende Wut der Justiz, gegen jeden Verstoß der sogenannten Corona-Schutzverordnungen vorzugehen. Der Richter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten bescheinigte Thomas T., dass er offensichtlich nicht absichtlich die Maske falsch trug und befreite ihn von der Bußgeldforderung.

Sichtlich erleichtert verließ der Journalist das Gerichtsgebäude. Er war froh, die Belastung loszuwerden, auch wenn der Bußgeldbescheid nur in Höhe von 100 Euro ausgestellt war. Grund dafür war, dass er bei einer Demonstration am 28. März 2022 die geforderte Mundnasenbedeckung unterhalb des Kinns trug als er telefonierte. Das hatten Polizisten beobachtet und ihn deshalb sofort rüde festgenommen sowie ihm eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Vierte Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung Berlins bescheinigt.

Unbeirrte Justiz – mit Ausnahmen

Thomas T. hatte gegen den Bußgeldbescheid, den er erst am 17. Februar dieses Jahres bekam, Einspruch eingelegt. Darin hatte er unter anderem auch darauf hingewiesen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ am 9. Februar 2023 sagte, dass das Tragen von Masken im Außenbereich „Schwachsinn“ gewesen ist: „Was Schwachsinn gewesen ist, wenn ich so frei sprechen darf, sind diese Regeln draußen.“ Der Journalist führte noch eine Reihe weiterer ähnlicher Aussagen und Fakten an.

Der Richter folgte am Mittwoch der Aussage von Thomas T., dass er während der gesamten Demonstration am 28. März 2022 eine Mundnasenbedeckung trug und das meist vorschriftsgemäß. Das sei durch Videoaufnahmen belegt. Er ging nicht weiter auf die Aussagen des Journalisten zu der Vorschrift zum Maskentragen ein, sondern stellte das Verfahren schnell ein.

Es bleibt angesichts zahlreicher Fälle, die weniger glimpflich ausgehen, die Frage, warum die deutsche Justiz mit anscheinender Inbrunst weiter gegen jene vorgeht, die aus verschiedenen Gründen die Regeln der Corona-Verordnungen nicht einhielten. Das geschieht ununterbrochen weiter, obwohl die 2020 beschlossene „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Ende 2021 auslief, der allerdings neue vermeintliche Corona-Schutzmaßnahmen folgten, die aber im April 2023 endeten. In einigen Ländern werden inzwischen verordnete Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen sogar zurückgezahlt. Es bleibt auch die Frage, ob die deutsche Justiz nicht Besseres und Wichtigeres zu tun hat.

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