Am Tag 36 beendete Oberst a. D. Maximilian Eder sein Todesfasten. Statt zwangsweise Infusionen zu bekommen, will der Untersuchungshäftling weiter aufklären und aufarbeiten.
Oberst a. D. Maximilian Eder hat sein Todesfasten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim beendet. Genau an dem Tag, an dem pb: schwarz auf weiß zuletzt mit seinem Anwaltsteam Kontakt hatte. „35 Tage und 6 Stunden hat er weder gegessen noch getrunken, nur den Mund ausgespült“, berichtet seine Anwältin Ilka Lang-Seifert. Es sei alles für die Zwangsernährung vorbereitet gewesen. Doch der Eder wolle lieber weiter seine Ziele verfolgen, anstatt gegen seinen Willen ans Bett gefesselt Zwangsinfusionen zu bekommen, so die Rechtsanwältin weiter. Auf die Frage, um welche Ziele es dem ehemaligen Oberst dabei geht, antwortet sie: „Ihm ist klar geworden, dass er für die Aufdeckung von Pädophilie-Fällen und die Aufarbeitung des Corona-Unrechts noch gebraucht wird.“
Eder wurde im Zuge des Verfahrens rund um den Prinzen Reuß Anfang Dezember in Italien verhaftet, Mitte Februar nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft, zuerst in der JVA Landshut. Doch als sich sein Gesundheitszustand durch das Sterbefasten verschlechterte, wurde er zuerst in eine Klinik und dann in die JVA Stadelheim gebracht. Der ehemalige Oberst im Generalstab – er hat das Kommando Spezialkräfte (KSK) mitgegründet, war am KFOR-Einsatz im Kosovo beteiligt, arbeitete als Nato-Verbindungsoffizier sowie in Afghanistan für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als stellvertretender Leiter des Sicherheitsbüros in Kabul. Seit seiner Pensionierung, er ist Jahrgang 1958, bemüht sich Eder auch um die Aufklärung von Pädophilie-Fällen.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Eders Anwaltsteam bereitet jedenfalls alles für den nächsten Haftprüfungstermin vor. Laut Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini ist Eder aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Denn der Untersuchungshäftling, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, sei bereit, unter strengsten Auflagen, wie Fußfesseln, Abgabe der Ausweispapiere und tägliches persönliches Erscheinen, mit den Behörden zu kooperieren. „Seine Bereitschaft sich dem Strafverfahren zu stellen, hat er als Offizier mit einem Ehreneid bekundet. Ein solcher Eid hat für Offiziere eine außergewöhnlich hohe Bedeutung, mit der Folge, dass sie sich daran halten“, wie Dalla Fini in diesem Interview erklärte. Und weiter: „Ein Gericht muss bei seinen Entscheidungen darüber, wie es mit Menschen umgeht, immer die Würde des Menschen im Blick haben. Das Gericht muss die Grundrechte im Blick haben. Das ist die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaates.“
Außerdem werde die Untersuchungshaft nur durch einen „dringenden Tatverdacht“ begründet – auch eine Anklageschrift liege noch nicht vor, ergänzt Lang-Seifert. „Derzeit befindet sich Eder nach wie vor auf der Krankenstation der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim und sein Gesundheitszustand ist kritisch“, so die Rechtsanwältin. „Er freut sich bestimmt über Briefe ins Gefängnis und weiteren Zuspruch.“
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