ressorts.
Ein Sieg für den Rechtsstaat
Justiz

Ein Sieg für den Rechtsstaat

Rechtsanwalt Ralf Ludwig

Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig stand in Garmisch-Patenkirchen wegen Beleidigung und Volksverhetzung vor Gericht. Ein Gastbeitrag von Dr. Daniel Langhans.

Ralf Ludwig, der seit 2020 gegen die Einschränkungen der Grundrechte juristisch vorgeht, stand am 17. Mai selbst vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – und zwar wegen „Beleidigung“ sowie „Volksverhetzung“. Anlass waren die Inhalte einer Rede, die der Rechtsanwalt im Herbst 2020 im Rahmen einer „Corona-Bustour“ gehalten hatte.

Aber was genau hatte Ludwig gesagt? Die Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen am 17. November 2020 in Murnau musste damals unter verschärften Bedingungen stattfinden. Denn die Behörde hatte im Auflagenbescheid verfügt, dass sich Teilnehmer, die gemäß Corona-Verordnung maskenbefreit waren, in einem separierten Bereich aufhalten müssten.

Entweder Mitläufer oder Idealisten

Speziell diese Maßnahme und deren sture Umsetzung durch die Einsatzkräfte war von Ludwig als Diskriminierung kritisiert worden. Er wies daraufhin, dass Polizisten, die derartige verschärfte, durch Gesetze und Verordnungen nicht gedeckte Auflagen in blindem Gehorsam umsetzen, an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte erinnern.

Denn einer der berüchtigten Vollstrecker der menschenverachtenden Maßnahmen der NS-Diktatur war Adolf Eichmann. Für seinen blinden Gehorsam musste er sich nach 1945 vor Gericht verantworten: Er berief sich darauf, als „Idealist“ – also in voller Überzeugung – gehandelt zu haben. Darauf hatte Ludwig in seiner Rede in Murnau Bezug genommen: Wenn Polizisten in ihrem Übereifer sogar Maßnahmen durchsetzen, die rechtswidrig sind, so seien sie entweder Mitläufer oder Idealisten in dem von Eichmann beschriebenen Sinn – zu sehen ab Minute 40 in diesem Video https://www.youtube.com/watch?v=81QBAtVFBZY.

Genau diese Bezugnahme Ludwigs auf Eichmanns Worte war der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Der Vorwurf lautete auf „Beleidigung“ und „Volksverhetzung“, wobei die Staatsanwältin weder in der Klageschrift noch im Schlussplädoyer zwischen „Vergleich“ und „Gleichsetzung“ differenzierte.

Richter: „Wehret den Anfängen“

Ruhig und besonnen wies der Angeklagte in seinem Schlusswort auf eine Tagung für Strafrechtler hin: Dort werde thematisiert, ob und wieweit in Deutschland das „Schuld-Strafrecht“ inzwischen mutiere – hin zu einem „politischen Strafrecht“. Als Beispiel nannte er, dass Menschen, die eine von der Regierungslinie abweichende Perspektive auf den Ukraine-Konflikt haben, wegen vorgeblicher „Billigung eines Angriffskrieges“, wegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches vor Gericht gezerrt werden. Wie dieses Beispiel zeigt: https://rumble.com/v14td1f-dr.-daniel-langhans-wird-in-hannover-von-der-polizei-whrend-seiner-rede-abg.html

Am Ende der Verhandlung erklärte der Amtsrichter in schlichten Worten, der Angeklagte werde vollumfänglich freigesprochen, die Kosten des Verfahrens trage die Staatskasse. Auf den Tag genau zweieinhalb Jahre nach der Murnauer Rede war es der Richter(!), der die entsprechenden Ausführungen Ludwigs mit dem Satz zusammenfasste: „Also … wehret den Anfängen.“

Die Chancen stehen gut, dass das Urteil auch rechtskräftig wird. Denn in seiner mündlichen Begründung führte der Richter eine Vielzahl von hieb- und stichfesten juristischen Argumenten an; in den Mittelpunkt stellte er die gebotene Abwägung zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre. Unter anderem bezog er sich dabei auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 1958, dem zufolge das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung „über dem bürgerlichen Recht“ steht. Ein Sieg für den Rechtsstaat war das Urteil auf jeden Fall. Und eine Ermutigung für rechtschaffene Bürger, sich gegen ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung zur Wehr zu setzen.

Dr. Daniel Langhans ist Kommunikationstrainer und Aktivist für Menschenwürde. Er ist auf Youtube (https://www.youtube.com/@doktorlanghans6539) und auf Telegram (@drdaniellanghans) zu finden.

Diesen Artikel teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

schwarz auf weiß unterstützen

Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:

IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)

Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)

oder hier PayPal –

Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.

ODER
alles von Paul Brandenburg

Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: