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Bußgeldbescheide: Schikane der einfachen Bürger
Corona-Diktatur

Bußgeldbescheide: Schikane der einfachen Bürger

Bußgeldbescheid von Franziska I.

Foto: privat/ Franziska I.

Die Corona-Zeit ist offiziell vorbei, die Nachwirkungen sind heute aber immer noch zu spüren. So geht es auch Franziska I.: Sie hat vier Bußgeldbescheide erhalten.

Eine Ruhe nach dem Sturm gibt es bezüglich der Corona-Bußgeldern immer noch nicht. Franziska I. ist eine von vielen, die heute noch wegen Bußgeldbescheiden vor Gericht steht. Der erste Bescheid ist aus dem Januar 2021. Der Grund: Im November 2020 saß sie alleine morgens im Mannheimer Hauptbahnhof – ohne Maske.

Damit habe sie „entgegen der Corona-Verordnung keine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nase-Bedeckung getragen“, heißt es in dem Bußgeldbescheid. Weiter steht in dem Schreiben: „Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich.“ Dabei hatte Franziska eine vom Arzt bestätigte Maskenbefreiung und hätte somit die Mund-Nase-Bedeckung nicht tragen müssen. 100 Euro Bußgeld sollte sie dafür zahlen. Das hat sie bisher nicht getan, das Gerichtsverfahren ist noch offen. 

Nur vier Tage später folgte der nächste Bußgeldbescheid. 100 Euro soll Franziska zahlen, weil sie in einem Aldi-Markt ohne Maske einkaufen war. „Eine Person hat mich anonym bei der Polizei angezeigt“, erzählt die junge Frau. „Vermutlich hat sie mein Auto gesehen und das Kennzeichen der Polizei gemeldet.“

Ungläubige Stadtverwaltung

In einem Schreiben an das Ordnungsamt führt Franziska aus, dass das Ziel der Maßnahme sei, nicht konforme Menschen zu bestrafen, auszugrenzen und zu denunzieren. „Aus welchem Grund, soll ein völlig gesunder Mensch eine Maske tragen?“, fragt sie. Zusätzlich verweist sie auf das Selbstbestimmungsrecht eines jeden: „Was nimmt sich die Politik heraus, sich über meine Gesundheit zu kümmern? Heute werde den Menschen suggeriert, dass ihr Gegenüber eine Bedrohung für ihre Gesundheit sei. Das ist völlig unglaublich.“

Laut Stadtverwaltung ist die vorgebrachte Begründung ein Indiz dafür, dass sie bewusst gegen die bestehende Maskenpflicht in Supermärkten verstoßen habe. Die Schlussfolgerung der Stadtverwaltung ist daher: „Die Betroffene gehört offenbar der ‚sogenannten Querdenkerbewegung an“. Anschließend definiert die Verwaltung auch die „sogenannte Querdenkerbewegung“: „Diese Bewegung zeichnet sich dadurch aus, dass sie wissenschaftliche belegte Erkenntnisse leugnet. Es ist in der Wissenschaft mittlerweile unumstritten, dass das Tragen von Masken sowohl für den Träger, als ach für Dritte einen Schutz vor Ansteckung vor dem Coronavirus bietet.“ Franziska weist diese Anschuldigung zurück.

Das Urteil im entsprechenden Verfahren akzeptierte sie nicht und verwies auf ihr Maskenattest. Der Richter wollte dieses nicht anerkennen, woraufhin er ein Gutachten anforderte. „Zu dem Gutachter konnte ich nicht gehen“, erklärt die junge Frau. Dort galt 2G und sie war ungeimpft. Testen lassen wollte sie sich nicht. „Daraufhin forderten die Gutachter meine Gesundheitsakten an und stellten anhand meiner Unterlangen fest, dass ich in der Lage sei, eine Maske zu tragen.“ 2.000 Euro habe dieses Gutachten gekostet. Gegen das Urteil wiederum ging Franziska in Berufung. Mittlerweile stellte die Stadtverwaltung das Verfahren ein, die Kosten trägt der Staat.

Ungerechtigkeit und Willkür

Das dritte Verfahren leitete ein Ordnungsamt im Juli 2021 ein. Im März 2021 saß Franziska mit einem Ehepaar und einer Bekannten in einem Auto – vier Personen aus drei verschiedenen Haushalten. Im Sommer 2021 war es in Baden-Württemberg laut §10 Abs. 1 der Corona-Verordnung allerdings nur erlaubt, sich mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zu versammeln. Insgesamt durften höchstens fünf Personen zusammenkommen.

„In dieser Sache habe nicht nur ich ein Bußgeldbescheid bekommen“, erzählt sie.. „Auch meine Bekannten mussten die Strafe zahlen.“ Die genaue Verordnung für Baden-Württemberg habe sie nicht gekannt. „Jedes Bundesland hatte andere Regeln.“

Das vierte Verfahren gegen Franziska wurde eröffnet, weil sie im November 2020 in Rheinland-Pfalz an einer Gedenkveranstaltung teilnahm. Nach §9 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung von Rehinland-Pfalz war zum dem Zeitpunkt jede Veranstaltung und Zusammenkunft von Personen im öffentlichen Raum, die nicht durch das Gesetz ausdrücklich gestattet ist, untersagt. Das Bußgeld dafür betrug 250 Euro. Bisher habe Franziska von dem Verfahren aber nichts mehr gehört. Ihre Hoffnung ist, dass es so bleibt.

Insgesamt findet sie es fragwürdig, dass die Bürger mancher Bundesländer noch die Bußgelder zahlen sollen, während Hamburger Gerichte Bußgeldverfahren einstellen und in Bayern unrechtmäßig ausgestellte Bußgelder zurückgezahlt werden. „Diese Ungleichbehandlung kann ich nicht verstehen. Für mich ist das eine Ungerechtigkeit, Willkür und Zweiklassenjustiz.“

Auf die Frage, warum Franziska die Bußgelder nicht zahlen wolle, antwortet sie: „Es geht mir nicht ums Geld, sondern dass Maßnahmen ohne Evidenz getroffen wurden.“ Seit 2021 werde sie terrorisiert und als harmloser Bürger kriminalisiert. „Ich bin nur noch verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.“ Daher wünscht sie sich, dass sich Leute mit ähnlichen Problemen zusammenfinden. „Die Not ist unverändert groß – ein Erfahrungsaustausch würde sehr weiterhelfen“.

Anmerkung: Franziska I. möchte auf eigenen Wunsch anonym bleiben.

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