Mit Hochdruck arbeitet das Anwaltsteam von Michael Ballweg an den Stellungnahmen zur Anklageschrift und dem neuen angepassten Haftbefehl.
Der Haftbefehl gegen Michael Ballweg ist außer Vollzug gesetzt und der Unternehmer und Gründer von Querdenken wurde am Dienstag, dem 4. April aus der Untersuchungshaft entlassen – pb: schwarz auf weiß berichtete.
„Es wurde ja auch Zeit“, sagt Ralf Dalla Fini. Der Fachanwalt für Strafrecht ist Ballwegs Pflichtverteidiger. Er erklärt, dass der Haftbefehl „unter Auflagen außer Vollzug gesetzt“ sei. Aber Demonstrationen gehörten nicht dazu: „Ballweg darf auch wieder Demos organisieren.“
Das Anwaltsteam arbeitet inzwischen an der Stellungnahme zum neuen Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft Ende März beantragt hatte, und wird auch zur Anklageschrift vortragen, um alle Indizien zu widerlegen. „Da in der Anklageschrift neue Vorwürfe vorgebracht werden, musste der Haftbefehl angepasst werden“, so Dalla Fini, „sonst kann der Haftbefehl nicht aufrechterhalten werden“. „Wahrscheinlich sind die Ermittlungen ins Stocken geraten und dann wurde schnell eine Anklage verfasst“, vermutet der Anwalt. Die lange Untersuchungshaft sei jedenfalls nicht mehr verhältnismäßig gewesen. Und daher blieb dem Oberlandesgericht nichts anderes übrig, als Ballweg freizulassen.
„Es ist davon auszugehen, dass er auch draußen bleibt“, zeigt sich Ballwegs Pflichtverteidiger optimistisch. „Das ist unser aller Ziel.“ Wann es zur Verhandlung vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer kommt, kann der Rechtsanwalt allerdings noch nicht sagen. Aber auch dieses Gericht müsse den Beschleunigungsgrundsatz beachten.