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Zehn Leiter ausgetauscht seit Amtsantritt Faesers
Bundesinnenministerium

Zehn Leiter ausgetauscht seit Amtsantritt Faesers

Regal mit Akten

Foto: Pixabay/Birgit Böllinger

Wenn eine Behörde eine neue Ressortleitung bekommt, finden nicht selten Neubesetzungen von Posten statt. Die Bundesregierung hat nun bekanntgegeben, was sich in dieser Hinsicht im Bundesinnenministerium seit Amtsantritt Nancy Faesers getan hat.

Im Bundesinnenministerium (BMI) sind seit Amtsantritt der Ressortchefin Nancy Faeser (8. Dezember 2021) fünf Abteilungsleiter, drei Unterabteilungsleiter und zwei Referatsleiter ausgetauscht worden. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bekanntgegeben. Die Abgeordneten forderten darin eine Auskunft über die Anzahl der Wechsel auf jenen Positionen.

Unter dem Begriff „ausgetauscht“, schreibt die Bundesregierung, würden nur solche Wechsel verstanden, „bei denen die Funktion nicht regulär durch Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (…) frei wurde“, beispielsweise „im Zuge eines Ruhestandes oder eines Behördenwechsels“. Der Begriff beziehe sich auch auf reguläre Wechsel auf derselben beziehungsweise in eine höhere Funktionsebene.

Im Zusammenhang mit derartigen Wechseln wollte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die Neubesetzung durch eine interne oder externe Ausschreibung erfolgte. Eine klare Antwort auf diese Frage ist ausgeblieben. Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort lediglich bekannt, dass Stellen im BMI „grundsätzlich ausgeschrieben“ werden. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass § 4 Absatz 2 BLV Fälle regle, „in denen eine Pflicht zur Stellenausschreibung nach § 4 Absatz 1 BLV entfällt, u. a. für zu besetzende Stellen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, von Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern in den Bundesministerien, der persönlichen Referentinnen und Referenten der Leiterinnen und Leiter der obersten Bundesbehörden“.  § 4 Absatz 3 BLV regle zudem weitere Fälle, „in denen von einer Stellenausschreibung abgesehen werden kann, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen“.

An den gleichen Regelungen hat sich die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage orientiert, wie viele Posten welcher Organisationseinheiten ohne vorherige Ausschreibung durch Externe besetzt wurden. Das treffe auf insgesamt zwölf Fälle zu, lautet die Auskunft: auf vier Abteilungsleiter, zwei Unterabteilungsleiter, einen Referatsleiter und auf vier persönliche Referenten. „Unter dem Begriff Externe“, so die Bundesregierung, „werden auch Personen gefasst, die aus anderen Behörden übernommen wurden und nicht bereits vorab zum Stammpersonal des BMI gehörten.“

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