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Was unternimmt die Bundesregierung gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution?
Menschenrechte

Was unternimmt die Bundesregierung gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution?

Ein junges Mädchen sitzt zurückgelassen auf einer Fensterbank – so könnte es vielen Menschen in Zwangsprostitution gehen

Foto: Pixabay, ID 3938030

Die Fraktion der CDU/CSU fragt die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage unter anderem nach dem Stand des geplanten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

Die Fraktion der CDU/CSU möchte von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wann sie den im Koalitionsvertrag angekündigten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung veröffentlichen wolle, welches Bundesministerium federführend sei und welche Akteure in die Erstellung des NAP eingebunden seien.

Insbesondere Frauen und Mädchen seien in Deutschland der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung, darunter vor allem sexueller Ausbeutung und damit verbundener Zwangsprostitution zu werden, so die Fraktion der CDU/CSU in der Kleinen Anfrage.

Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, in wie vielen Fällen es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils zur Ermittlung, Anklage und Verurteilung im Fall von Zuhälterei, Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung kam.

Auch interessiert die Fraktion der CDU/CSU, ob die Bundesregierung plane, den Straßenstrich aufgrund menschenunwürdiger Situationen, unter anderem wegen „Verrichtungsboxen“, stärker zu regulieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Ausstieg aus der Prostitution fördere.

Hintergrund

Durch das Prostitutionsgesetz von 2002 wurde Zwangsprostitution sowie die Ausbeutung von Prostituierten verboten. Zudem wurde Prostitution legalisiert und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht. Trotzdem hat sich die Situation nicht verbessert, weshalb 2017 das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft trat. Darin enthalten waren unter anderem eine Anmeldepflicht von Prostituierten, verbindliche Beratungen und eine Kondompflicht. Außerdem brauchen Betreiber von Prostitutionsbetrieben seither eine Erlaubnis und unterliegen strengeren Auflagen. Eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ist für das Jahr 2025 geplant.

Die Fraktion der CDU/CSU macht in ihrer Kleinen Anfrage deutlich, dass die Evaluation früher erfolgen müsse. Von bis zu 400.000 geschätzten Prostituierten in Deutschland seien Ende 2021 demnach gerade einmal 23.700 Prostituierte in Deutschland offiziell gemeldet. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in der Prostitution würden nach wie vor in einem Graubereich und in der Illegalität arbeiten. „Sie sind sexueller Ausbeutung, Zwangsprostitution und Zuhälterei weitgehend schutzlos ausgeliefert“, heißt es in der Kleinen Anfrage.

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