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Spritzenverweigerer in Uniform aus Bundeswehr entlassen
Duldungspflicht

Spritzenverweigerer in Uniform aus Bundeswehr entlassen

Foto: Pixabay / Alexander Fox

Soldaten, die sich nicht mit experimentellen Stoffen gegen Covid-19 spritzen lassen wollen, werden bis heute bestraft – bis zur Entlassung. Das Bundesverteidigungsministerium hält wider alle Fakten an der entsprechenden „Duldungspflicht“ fest.

Bislang wurden 70 Soldaten nach dem Soldatengesetz aus der Bundeswehr entlassen, weil sie sich weigerten, sich mit experimentellen Stoffen gegen Covid-19 spritzen zu lassen. Das berichtet Welt online und beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Tino Sorge. Der wollte wissen, wie viele Soldaten von der angedrohten Entlassung aus der Bundeswehr im Fall der „Impfverweigerung“ betroffen waren.

Schon im November 2021 war die sogenannte Duldungspflicht für Bundeswehr-Angehörige eingeführt worden. Danach wurden die Injektionen mit den experimentellen Stoffen gegen Covid-19 in das so genannte Basisimpfschema für Soldaten aufgenommen. Damit müssen Soldaten diese angebliche „Schutzimpfung“ dulden, wie zuvor schon bereits Tetanus- oder Influenza-Impfungen.

Im Mai 2022 hatten zwei Offiziere der Bundesluftwaffe dagegen geklagt, was aber im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Die beiden Berufssoldaten hatten erklärt, die Injektion mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Regelung der Bundeswehr als rechtmäßig bezeichnet. Es berief sich dabei auf § 17a des Soldatengesetzes, wonach jeder Soldat verpflichtet ist, „sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden“. Auf die schon damals bekannten Nebenwirkungen und Schädigungen durch die experimentellen mRNA-Stoffe ging das Gericht nicht weiter ein. Allerdings wurde das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Spritzenpflicht zu überprüfen und zu überwachen. „ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind“. Ob dem nachgekommen wurde, dazu ist nichts weiter bekannt.

Negativer Effekt auf Wehrfähigkeit

Eine Recherche der Schweizer Wochenzeitschrift Weltwoche zeigte im November 2022, das gespritzte und „geboosterte“ Bundeswehr-Soldaten deutlich öfter positiv auf das Virus Sars-Cov-2 getestet wurden und auch daran erkrankten als die weniger geimpfte deutsche Bevölkerung. Damit hat die sogenannte Impfung sogar einen negativen Effekt auf die Wehrfähigkeit der Truppe, was der behördlichen Begründung für die Duldungspflicht genau zuwiderläuft. Darauf hatte der Datenanalytiker Tom Lausen in einem Kontrafunk-Podcast mit Paul Brandenburg im März dieses Jahres aufmerksam gemacht. Die Soldaten seien mit Gefängnis- und Geldstrafen, Dienstausübungsverboten und halbierten Salären erpresst worden, die Spritze zu akzeptieren.

Lausen sagte in der Sendung, der Befehl an die Soldaten, sich spritzen zu lassen, sei nicht rechtmäßig, wenn keine ärztliche Voruntersuchung auf Kontraindikationen stattfände. Eine Anruferin, Ehefrau eines ungespritzten Soldaten, berichtete, es sei kein einheitliches Strafmaß für die Verweigerung des Spritzbefehls zu erkennen. Im April dieses Jahres wurde ein Soldat in Hannover vom Vorwurf einer angeblichen Gehorsamsverweigerung, weil er sich nicht spritzen lassen wollte, freigesprochen sich der Corona-Impfung zu unterziehen. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Sven lausen sagte, dass ärztliche Maßnahmen nicht dem absoluten Gehorsamsanspruch unterliegen würden und damit nicht durch Befehle zu erzwingen seien.

Laut Welt online wurde die Frage, wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt in diesem Zusammenhang eingeleitet wurden, vom Verteidigungsministerium nicht beantwortet. Nach Informationen des Mediums laufen derzeit weitere Dienstenthebungsverfahren, wobei bereits Bezüge in diesen Fällen gekürzt worden seien. Das Verteidigungsministerium hatte im April erklärt, es gebe aktuell keinen Grund, etwas an der Duldungspflicht bei den sogenannten Corona-Impfungen zu ändern. Die Fraktionen der AfD und der Linkspartei im Bundestag hatten bereits gefordert, die sogenannte Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr zu beenden.

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