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Recht auf Bargeldbezahlung in slowakischer Verfassung verankert
Geldpolitik

Recht auf Bargeldbezahlung in slowakischer Verfassung verankert

Symbolbild

Die Slowakei will sich gegen die Einführung des digitalen Euro in der Europäischen Union verteidigen und schreibt das Recht auf Bargeldzahlung in der Verfassung fest. 

Waren und Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen, ist in der Slowakei seit voriger Woche ein Grundrecht. Damit soll verhindert werden, dass ein „digitaler Euro“ künftig verbindlich wird, wie das Onlineportal Euractiv am Montag berichtete. Den Änderungsantrag brachte danach die Partei „Identität und Demokratie“ (Sme Rodina) ein. Laut Miloš Svrček, einem der Verfasser des Gesetzes, ist es sehr wichtig, dass „wir uns in Zukunft gegen jegliche Anordnungen von außen verteidigen können, die besagen, dass es nur den digitalen Euro und keine anderen Zahlungsoptionen geben darf“. 

Der Vorschlag der EU-Kommission für den digitalen Euro wird laut Medien für den 28. Juni erwartet. Ähnlich wie Kryptowährungen könnte der digitale Euro für digitale Zahlungen verwendet werden, würde aber von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert werden. Beide Institutionen betonen jedoch, dass es sich nur um eine Ergänzung und nicht um einen Ersatz für Bargeld handelt.

Recht auf Bargeld schwächer als zuvor?

Allerdings wurde die Verpflichtung zur Bargeldbezahlung an vielen Stellen aufgeweicht. So dürfen zum Beispiel Ladenbesitzer weiterhin Bargeldzahlungen aus „angemessenen oder allgemein gültigen Gründen“ verweigern. Zu solchen zählen zum Beispiel Sorgen über Raubüberfälle. 

Die Änderung könnte bedeuten, dass das Recht auf Bargeld nun tatsächlich schwächer ist als zuvor. Das bisher geltende Zentralbankrecht beschränkte die Verweigerung von Bargeldzahlungen auf „legale“ Gründe. Auch eine Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 besagt, dass die Verweigerung von Bargeld nur in „gerechtfertigten“ Fällen erlaubt sein sollte, zum Beispiel wenn der Verkäufer kein Wechselgeld hat.

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