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Prozessauftakt gegen Weimarer Richter verschoben
Rechtsstreit

Prozessauftakt gegen Weimarer Richter verschoben

Die gerichtliche Aufhebung aller Maßnahmen an zwei Schulen sorgte in der Hochphase der Corona-Krise für viel Aufsehen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Weimar wurde daraufhin wegen Rechtsbeugung angeklagt. Das Verfahren dürfte sich jedoch in die Länge ziehen.

Anders als angekündigt wird der Prozess gegen den Weimarer Familienrichter nicht am 18. April beginnen. Das Landgericht Erfurt hat den angesetzten Auftakttermin verschoben. Damit werden auch die festgesetzten Folgetermine aufgehoben. Grund dafür ist die Bestellung eines weiteren Verteidigers, der die Verfahrensabsicherung gewährleisten soll. In dieser Funktion des beigeordneten Pflichtverteidigers tritt künftig der Strafrechtler und Fachanwalt für Strafrecht Peter Tuppat aus Jena auf. Beantragt hat das Gerhard Strate, der bisherige Wahlverteidiger des Weimarer Familienrichters.

In Süddeutschland soll ein solches Vorgehen nicht unüblich sein. Ein zweiter Verteidiger wird meist dann beigeordnet, wenn der Wahlverteidiger aufgrund seines Wohnsitzes eine entsprechend lange Anreise hat. Das trifft auf den vorliegenden Fall zu, weil Strate in Hamburg lebt. Laut LG Erfurt soll der Vorsitzende Richter die Beschlüsse bereits erlassen haben. Sie müssen nur noch den Beteiligten zugestellt werden. Der Prozess dürfte nun nicht vor dem 15. Juni 2023 beginnen.

Der Weimarer Richter ist wegen Rechtsbeugung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, einen „ausbrechenden Rechtsakt“ begangen zu haben. In der Hochphase der Corona-Krise vor knapp zwei Jahren hat der Richter am Amtsgericht Weimar im Rahmen einer Kindschaftssache für alle Kinder an zwei Schulen fast alle Schutzmaßnahmen für beendet erklärt. Er begründete dies mit der Sicherstellung des Kindeswohls nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung sofort auf, mit der Begründung, dass für ein rechtliches Vorgehen gegen hoheitliche Maßnahmen allein die Verwaltungsgerichte zuständig seien. Nach Durchsuchungen im AG Weimar und in den Privaträumen des Familienrichters erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage wegen Rechtsbeugung.

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