Das Volk sollte stärker in die politische Gestaltung einbezogen werden. Dieser Meinung ist die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby, die sich für eine direkte Demokratie einsetzt. In einer neuen Aktion lässt sie über vier Ausführungsgesetze für Volksgesetzgebung auf Bundesebene abstimmen.
Die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby hat eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene gestartet. Ziel ist es, das Grundgesetz um eine Volksinitiative, ein Volksbegehren, einen Volksentscheid und ein Referendum zu ergänzen. „Angesichts des ausufernden Lobbyismus, der enormen Steuerverschwendungen (CumEx-Skandal, Masken-Deal usw.) und der zahlreichen Korruptionsskandale (Wirecard-Skandal, Aserbaidschan-Affäre, Korruptionsskandal in dem EU-Parlament usw.) ist es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen“, schreibt die Initiative auf ihrer Webseite.
Sie verweist dabei auf das in Artikel 20 GG verankerte Recht des Volkes auf die Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen: „Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben“. Die GemeinWohlLobby ist der Meinung, dass für die Bürger zudem mehrere Gesetzentwürfe zur Auswahl stehen müssten. Nur dann sei eine freie Entscheidung möglich. In ihrem Aufruf lässt sie insgesamt über vier Gesetzesentwürfe abstimmen. Diese stammen von der SPD (2013), der Partei Die Linke (2014), dem Verein Mehr Demokratie (2013) sowie aus der eigenen Feder der GemeinWohlLobby (2023). „Das Ausführungsgesetz mit den meisten Stimmen werden wir an den Bundestag überreichen“, schreibt die Initiative – „mit der Aufforderung, das Gesetz auch auf dem parlamentarischen Weg zu verabschieden“. Sollte ihr nicht Folge geleistet werden, will sie gegen den Bundestag klagen.
In ihrem Aufruf erklärt die GemeinWohlLobby ihr Engagement damit, dass eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie eine „indirekte Demokratie“ sei: „Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen Entscheidungsprozess.“ Die Folge sei eine Klientelpolitik, die im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Grundgesetzes stehe. Eine direkte Demokratie hingegen intensiviere den politischen Wettbewerb und bewirke eine Qualitätssteigerung.