Nach dem sogenannten „Sturm auf den Reichstag“ sprach die Bundesregierung von einem Angriff auf die Demokratie seitens extremistischer Gruppen. Genaue Angaben zu den Beteiligten kann sie immer noch nicht machen.
Die Bundesregierung verweigert noch immer konkrete Aussagen zu den Beteiligten am sogenannten „Sturm auf den Reichstag“. Ihr lägen keine „vollumfänglichen Erkenntnisse“ darüber vor, wie viele Personen aus welchem extremistischen Phänomenbereich an den Vorgängen beteiligt gewesen seien, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin bat sie die Bundesregierung um eine umfassende Aufschlüsselung. Diese sollte getrennt nach „Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten“ erfolgen.
Die Verfassungsschutzbehörden, heißt es in der Antwort, hätten lediglich einzelne Personen identifiziert, die den „Phänomenbereichen Rechtsextremismus sowie ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ und dem im Frühjahr 2021 eingeführten Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ zuzuordnen sind“. Zu der Strafverfolgung könne die Bundesregierung jedoch keine Angaben machen, weil diese in den Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin falle.