Parteispenden über 55.000 Euro müssen unverzüglich angezeigt werden. Das ist nun geschehen. Betroffen sind zwei Bundestagsparteien.
Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat über vier Parteispenden unterrichtet, die jeweils die Höhe von 50.000 Euro übersteigen. Betroffen ist unter anderem die FDP. Am 3. Februar 2023 erhielt sie 55.00 Euro von Ludgerus Inholte aus Hamburg.
Eine weitaus höhere Spende hat die CDU erhalten. Der Betrag liegt bei 100.000 Euro und stammt von der Deutschen Vermögensberatung AG in Frankfurt am Main, die ihn am 14. März 2023 auszahlte. In solchen Fällen ist die Bundespräsidentin nach dem Parteiengesetz verpflichtet, die Einzelspende „unverzüglich anzuzeigen“ und sie „zeitnah als Bundesdrucksache“ zu veröffentlichen.