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Frankreich: Fernaktivierung von Kameras und Mikrofonen erlaubt
Überwachungsstaat

Frankreich: Fernaktivierung von Kameras und Mikrofonen erlaubt

Eine Kamera kann Erinnerungen festhalten - und der Überwachung dienen.

Foto: Pixabay/ Pete Linforth

Zu Sicherheitszwecken darf die Staatsgewalt zukünftig auf digitale Geräte zugreifen und sie nutzen. Das Gesetz des „Aktionsplan für Gerechtigkeit“ gilt für zwei Szenarien.

Der Senat in Frankreich hat für ein Justizgesetz gestimmt, das die Fernauslösung von Kameras oder Telefonmikrofonen bei bestimmten Ermittlungen erlaubt – ohne das Wissen der Betroffenen. „Le Parisien“ berichtet, dass die Fernauslösung einerseits für die Geolokalisierung bestimmter Straftaten in Echtzeit eingesetzt werden dürfe. Die Aktivierung der Mikrofone und Kameras sei aber auch Fällen von Terrorismus und Kriminalität vorbehalten. Genau handelt es sich um Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet würden.

Das Gesetz ist Teil des sogenannten „Aktionsplans für Gerechtigkeit“ des Justizministers Éric Dupond-Moretti. Am 7. Juni entschied sich der Senat trotz Kritik für den Artikel 3 des Gesetzesentwurfs. Der Minister verteidigte sein Vorhaben mit „wichtigen Schutzmaßnahmen“, die ein Missbrauch des Gesetzes vermeiden würden. Insbesondere bedürfe der Zugriff auf ein digitales Gerät einer richterlichen Genehmigung.

Am Tag der Entscheidung für das Gesetz attackierte ein syrischer Flüchtling mehrere Menschen in einem Park in Annecy mit einem Messer. Insgesamt verletzte er vier Kinder und zwei Erwachsene. Die Opfer schweben nicht mehr in Lebensgefahr. Gegen den Täter ermitteln die Behörden derzeit wegen Mordversuch. Ob das Votum für das neue Justizgesetz eine Reaktion auf den Vorfall darstellt, ist bislang nicht bekannt.

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