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Fall Oberndorf: Hausdurchsuchung wegen schwerem Verdacht
Polizei

Fall Oberndorf: Hausdurchsuchung wegen schwerem Verdacht

Polizisten des Spezialeinsatzkommandos

Foto: Pixabay/ James Paramecio

Die Gründe für die Hausdurchsuchung bei Björn Oberndorf, Vorsitzender von „Polizisten für Aufklärung“, im März hatte die AfD-Fraktion im Bundestag bei der Bundesregierung erfragt. Die Antwort liegt nun vor.

Die Hausdurchsuchung bei Björn Oberndorf, Vorsitzender der „Polizisten für Aufklärung“, am 22. März erfolgte auf Grund von „Ermittlungen gegen Unbekannt“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor, in der sie nach den strafrechtlichen Vorwürfen des Ermittlungsverfahrens fragte. Zunächst sollte Oberndorf als Zeuge gehört werden; am 22. März 2023 durchsuchte die Polizei allerdings seine Wohnung. Laut der Antwort der Bundesregierung hatte der Generalbundesanwalt Peter Frank das Bundeskriminalamt (BKA) im Januar mit den Ermittlungen beauftragt.

Es habe einen Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegeben, heißt es in dem Schreiben. Anlass für die Durchsuchung sei eine Anordnung des Ermittlungsrichters gewesen: „Die Billigung des Einsatzes erfolgte durch das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) auf Grundlage einer Gefahrenbewertung“.

Am 22. März 2023 stürmten Beamte der Antiterroreinheit GSG 9 das Haus von Oberndorf, Kriminologe und Vorsitzender des Vereins „Polizisten für Aufklärung”, – pb: schwarz auf weiß berichtete. Obwohl er der Maßnahme widersprochen hatte, beschlagnahmten die Beamten seinen Computer und zwei Festplatten. Zudem durchsuchten die Einsatzkräfte der Landespolizei Nordrhein-Westfalen und des BKA das Haus, den Keller und die Garage. Die Sachen der Lebensgefährtin von Oberndorf wurden ebenfalls durchsucht. Nach dessen Aussagen sollen 15 Polizeikräfte über sechs Stunden in seinem Haus gewesen sein. Auch sein Mobiltelefon sei kontrolliert worden.

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