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Fall Maximilian Eder: Kann die Patientenverfügung wirksam sein?
Justiz

Fall Maximilian Eder: Kann die Patientenverfügung wirksam sein?

Oberst a. D. Maximilian Eder befindet sich in einem Krankenhaus. Darüber wurden inzwischen sein Verteidigerteam und seine Familie offiziell informiert.

Der ehemalige Oberst im Generalstab hatte in der Untersuchungshaft seit Tagen schon jegliche Nahrung und Flüssigkeit verweigert – paul brandenburg: schwarz auf weiß berichtete hier und hier. Maximilian Eder gab außerdem eine Patientenverfügung ab, in der er erklärt, dass er alle lebenserhaltenden Maßnahmen ablehne. Sein Gesundheitszustand war schließlich so schlecht, dass er von der Justizvollzugsanstalt Landshut in ein Krankenhaus gebracht wurde.

„Das dramatische an dieser Situation ist, dass niemand weiß, wann Eder das Bewusstsein verliert“, erklärt Rechtsanwalt Rald Dalla Fini. „Aus diesem Grunde ist es Aufgabe der Verteidigung, mit allen rechtmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln den Eintritt einer solchen Situation zu verhindern. Denn, wenn die Patientenverfügung wirksam sein sollte, kann meinem Mandanten nicht mehr geholfen werden.“

Die Patientenverfügung sei ungefähr zwei Wochen alt, führt der Pflichtverteidiger aus. Zuletzt habe sein Mandant am Mittwoch, dem 19. April, ihm gegenüber diesen Willen geäußert. „Und ich habe das schriftlich am Donnerstag an die Justizvollzugsanstalt Landshut weitergegeben, erinnert sich der Anwalt. Auf die Frage, wie die Klinik in so einem Fall wohl vorgeht, antwortet Dalla Fini, dass er nur mutmaßen könne. Der Strafrechtler geht aber davon aus, dass derzeit Psychologen überprüfen, ob „ein seelisches Problem zu dem Zeitpunkt vorlag, als mein Mandant diese Patientenverfügung verfasst hat“. In diesem Fall, dürfe Eder gegen seinen Willen am Leben erhalten werden.

Und Dalla Fini führt weiter aus: „Sollten die Ärzte tatsächlich feststellen, dass mein Mandant die Erklärung nicht selbstbestimmt abgegeben habe – er also nicht wusste, was für Konsequenzen das für ihn hat – wird der Bundesgerichtshof darüber informiert. Der Bundesgerichtshof wird diese Erkenntnisse in seine Entscheidung, ob Maximilian Eder haftunfähig, beziehungsweise vollzugsuntauglich, ist, miteinbeziehen müssen.“

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