ressorts.
Fall Maximilian Eder: „Haftbefehl bleibt aufrecht und in Vollzug”
Justiz

Fall Maximilian Eder: „Haftbefehl bleibt aufrecht und in Vollzug”

Das Verteidigerteam von Oberst a. D. Maximilian Eder erhielt heute, Montag, den Beschluss des Bundesgerichtshofs.

„Die Entscheidung der Bundesrichterin liegt uns nun vor“, erzählt Eders Pflichtverteidiger Ralf Dalla Fini, „der Haftbefehl bleibt aufrecht und in Vollzug“. Das Verteidigerteam werde als nächstes die Sachlage genau prüfen und überlegen, wie sie weiter vorgehen.

„Er ist deutlich abgemagert, isst nach wie vor nichts und spült nur den Mund mit Wasser, das er dann wieder ausspuckt“, erzählt Ronny Weikl, „sonst wäre Max schon längst tot“. Der in Passau niedergelassene Mediziner ist mit Eder befreundet und erhielt für Sonntag eine einmalige Besuchserlaubnis für das Krankenhaus, in das der Oberst a. D. inzwischen gebracht werden musste. „Die Justizvollzugsanstalt möchte ja auch nicht, dass einer ihrer U-Häftlinge stirbt“, so der Arzt.

Laut Weikl sind die Vorwürfe gegen Eder an den Haaren herbeigezogen, denn es gehe diesem darum, aufzuzeigen, wie viele Kinder missbraucht werden. Und er habe Beweise gegen die vermutlichen Täter gesammelt. „Zwei Polizisten bewachen ihn, da kann man nicht so offen reden“, so Weikl. Er habe versucht, ihm Hoffnung zu machen, und von der Demo für ihn am Montag in München erzählt. „Ich möchte ihn von seinem Entschluss abbringen. Es gibt genug positive Veränderungen. Doch ich trau Max leider zu, dass er das durchzieht. Er ist stur.“ Der Mediziner fragt weiter: „Wie kann man, mit einem Mann, der sich so sehr um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht hat und garantiert kein Reichsbürger ist, so umgehen?“

Oberst a. D. Maximilian Eder hatte in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Landshut seit Tagen schon jegliche Nahrung und Flüssigkeit verweigert. Er gab außerdem eine Patientenverfügung ab, dass er alle lebenserhaltenden Maßnahmen ablehne. Sein Gesundheitszustand war schließlich so schlecht, dass er von der Justizvollzugsanstalt Landshut vergangenen Freitag in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Inzwischen berichtete der BR, dass sich der ehemalige Oberst im Generalstab im Bezirksklinikum Landshut befinde.

Mehr zum Thema:
Fall Maximilian Eder: Kann die Patientenverfügung wirksam sein?

Ralf Dalla Fini: „Es geht um ein Menschenleben“

Ehemaliger Oberst in U-Haft verweigert Nahrung und Flüssigkeit

Diesen Artikel teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

schwarz auf weiß unterstützen

Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:

IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)

Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)

oder hier PayPal –

Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.

ODER
alles von Paul Brandenburg

Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: