ressorts.
Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts gefordert
Gesetzesentwurf

Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts gefordert

Bundesverfassungsgericht

Foto: Pixabay, Udo Pohlmann

Wer als Jurist beispielsweise der Bundesregierung angehört, darf nach aktuellem Recht für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht kandidieren. Die AfD-Fraktion will das mit einem Gesetzesentwurf ändern – und begründet es mit einem markanten Beispiel aus der Vergangenheit.

Die AfD-Fraktion fordert eine „Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts“. Sie hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Änderung vom Paragraphen 3 Absatz 3 Bundesverfassungsschutzgesetz vorsieht. Ihm zufolge ist es derzeit möglich, dass die Richter vor ihrer Wahl dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung oder anderen Organen angehören dürfen. In ihrer Neufassung will die AfD-Fraktion eine Karenzzeit von sechs Jahren festschreiben lassen. Erst wenn diese nach Austritt aus einer der genannten Institutionen verstrichen seien, könnten die Richter zur Kandidatur antreten.

Die Abgeordneten begründen den Änderungsvorschlag damit, dass die aktuelle Regelung dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts schade und „in der Öffentlichkeit den Anschein der Parteilichkeit dieser Richter“ erzeuge. Die „Schaffung von Rechtsfrieden durch die Akzeptanz der Entscheidung“, eine wesentliche Funktion von Gerichten, könne damit nicht erfüllt werden. Als Beispiel für die Schieflage der aktuellen Regelung führt die AfD-Fraktion den derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, an. Dessen Wahl sei mit Blick auf Zweifel an dessen Unabhängigkeit früh in die Kritik geraten. „Harbarth gehört dem Bundestag seit 2009 an“, heißt es in dem Gesetzesentwurf, „er war seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes.

In der Vergangenheit sei Harbarths Tätigkeit als Politiker und Anwalt Gegenstand von insgesamt drei Verfassungsbeschwerden und einer Organklage gewesen. Allerdings sei nicht eine zur Entscheidung angenommen worden, weshalb die AfD-Fraktion einen Interessenkonflikt und Befangenheit sehe: „Als Rechts- und Innenpolitiker war es Harbarths Aufgabe, sich zu Gesetzesvorhaben zu äußern und diese anzustoßen. Das Bundesverfassungsgericht prüft eben diese Gesetze in letzter Instanz auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Insofern liegt ein Kollisionspunkt mit dem Richteramt vor.“

Diesen Artikel teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

schwarz auf weiß unterstützen

Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:

IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)

Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)

oder hier PayPal –

Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.

ODER
alles von Paul Brandenburg

Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: