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Ehemaliger Oberst in U-Haft verweigert Nahrung und Flüssigkeit
Justiz

Ehemaliger Oberst in U-Haft verweigert Nahrung und Flüssigkeit

Foto: Pexels, Lalesh Aldarwish

Maximilian Eder will so nicht mehr leben und verweigert seit Tagen Essen und Trinken. Außerdem hat der ehemalige Oberst im Generalstab eine Patientenverfügung verfasst.

„Er möchte sterben, weil er sich wie ein Tier behandelt fühlt und die Gefangenschaft nicht erträgt“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini. „Seit diesem Dienstag trinkt er auch kein Wasser mehr, und schon davor hat er aufgehört zu essen.“ Es geht um Oberst a. D. Maximilian Eder. Er wurde im Zuge des Verfahrens rund um den Prinzen Reuß Anfang Dezember in Italien verhaftet, Mitte Februar nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Landshut. Der ehemalige Oberst im Generalstab – er hat das Kommando Spezialkräfte (KSK) mitgegründet, war am KFOR-Einsatz im Kosovo beteiligt, arbeitete als Nato-Verbindungsoffizier sowie in Afghanistan für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als stellvertretender Leiter des Sicherheitsbüros in Kabul – musste am heutigen Freitag zum Besuchstermin seines Anwalts im Rollstuhl geschoben werden.

Seit seiner Pensionierung, er ist Jahrgang 1958, hat sich Eder auch um die Aufklärung von Pädophilie-Fällen bemüht (https://www.pressetext.com/news/20220608008).

Keine lebenserhaltenden Maßnahmen

Schon am Mittwoch, dem 19. April, fand ein Haftprüfungstermin vor dem Bundesgerichtshof statt. „Aber die Richterin braucht bis nächste Woche, um eine Entscheidung zu treffen“, ist Dalla Fini verzweifelt, „ich verstehe, dass die Gerichte ihre Zeit brauchen, um alles zu prüfen, und ich will sie auch nicht drängen, aber bis dahin wird es zu spät sein.“

Eder habe nämlich eine Patientenverfügung verfasst, in der steht, dass er keine Infusionen oder sonstigen lebenserhaltenden Maßnahmen erhalten möchte. „Und auch eine JVA ist an seinen Willen gebunden.“ Das habe der Strafrechtler auch dem Gefängnismitarbeiter mitgeteilt, der laut eigener Aussage im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums den Anwalt kontaktierte. Außerdem stellte Dalla Fini ein Gnadengesuch, obwohl das deutsche Rechtssystem diese nur für verurteilte Straftäter vorsieht.

„Aber wie weit darf denn ein Rechtsstaat gehen bei einem Menschen, der nicht verurteilt ist, bei dem die Unschuldsvermutung gilt und bei dem man weiß, dass er nicht wiederbelebt werden will?“, so der Strafrechtler. „Wie stark kann denn das Interesse des Rechtsstaates sein, die Menschenwürde dermaßen zu missachten?“ Vor allem da Eder bereit sei, unter strengsten Auflagen, wie Fußfesseln, Abgabe der Ausweispapiere, tägliches persönliches Erscheinen, mit den Behörden zu kooperieren. „Das Bayerische Justizministerium hat aber nur geantwortet, dass es für diesen Sachverhalt keine Anspruchsgrundlage, also keine Paragraphen gebe, die das regeln.“ Dalla Fini schildert: „Das Blut ist dicker, mein Mandant hat erhöhte Harnwerte und wiegt nur mehr 65 Kilo.“

Update 1, 16:30 Uhr: Maximilian Eder soll sich inzwischen in einem Krankenhaus befinden.

Update 2, 23:30 Uhr: Ralf Dalla Fini: „Es geht um ein Menschenleben!“

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