ressorts.
Dirk Sattelmaier fordert Reformen im Strafrecht
Justiz

Dirk Sattelmaier fordert Reformen im Strafrecht

Statue der Justzia

Foto: Pixabay/Björn Bielesch

Am Wochenende trafen sich in Berlin 850 Strafrechtler, um über den Zustand des Rechtstaats zu sprechen. Die Teilnehmer haben wichtige Reformforderungen verlautbart. Für den Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier gehen sie aber nicht weit genug.

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier kritisiert das Ergebnis einer Tagung von Strafrechtlern aus Wissenschaft und Praxis, die am Wochenende in Berlin zusammengekommen waren. Für ihn gehen die Forderungen „nicht weit genug“, schreibt er in seinem Telegram-Kanal. Das Motto der Tagung lautete: „Ist unser Rechtsstaat eigentlich noch zu retten?“ Die insgesamt 850 Teilnehmer sprachen laut Legal Tribune Online unter anderem davon, dass sich die Politik zunehmend des Strafrechts bediene, um alle möglichen Probleme zu lösen. Dieses verwandle sich zunehmend in ein funktionales Strafrecht.

Auf der Tagung sprachen sich die Teilnehmer für wichtige Reformen in der Strafprozessordnung (StPo) und im Strafgesetzbuch (StGB) aus. Unter anderem müssten Bagatelldelikte entkriminalisiert und das Strafbefehlsverfahren neugestaltet werden. Kritik übten die Teilnehmer auch am Referentenentwurf zu Cannabis. Insgesamt hätten sie „überraschend deutlich einige reformbedürftige Zustände“ des deutschen Strafrechtsverfahrens angesprochen, so Sattelmaier. Allerdings fehle die „wohl wichtigste Forderung nach der Abschaffung bzw. Reformierung der §§ 146, 147 GVG zur immer noch bestehenden Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministerien“.

Als korrekturbedürftig betrachtet er auch die Auflistung der Bagatelldelikte. Sie sei zu eng. „Die Gerichte werden überhäuft mit Beleidigungs- und Versammlungsstraftatbeständen, die i.d.R. lediglich im absoluten Minimalbereich der Strafandrohung liegen“, lautet seine Erklärung. „Dennoch wurden bislang völlig unbescholtene Maßnahmenkritiker durch entsprechende Verfahren ‚erzogen‘.“ Als besonders erforderlich sieht Sattelmaier an, dass Richter, gerade solche in höheren Positionen, „frei und ohne Parteiinteressen“ gewählt würden. Reformbedarf gebe es zudem in der Anwendung des materiellen Rechts. „Die gesetzlichen Restriktionen werden allzuoft vor Gericht aufgeweicht und Mandanten verurteilt“, so Sattelmaier. „Der Rechtsstaat muss aber Tatbestände wieder deutlicher restriktiv auslegen, um nicht in die Gefahr der Willkürlichkeit zu geraten.“

Diesen Artikel teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

schwarz auf weiß unterstützen

Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:

IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)

Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)

oder hier PayPal –

Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.

ODER
alles von Paul Brandenburg

Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: