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Digitaler „KulturPass“: Lockmittel für digitale Kontrolle und Gefahr für regionale Kultur
Digitalisierung

Digitaler „KulturPass“: Lockmittel für digitale Kontrolle und Gefahr für regionale Kultur

Symbolbild

Foto: Pexels/Reiner SCT

Die Regierung will die Jugendlichen, die in diesem Jahr 18 werden, dazu bringen, die Online-Funktion ihres Ausweises zu nutzen. Dazu wird die Kultur missbraucht, wie der Finanzjournalist Norbert Haering feststellt.

Mit einem digitalen Kulturgutschein in Höhe von 200 Euro will die Bundesregierung die Jugendlichen, die in diesem Jahr 18 werden, an die Online-Ausweisfunktion gewöhnen. Diese wird bisher nur wenig genutzt. Darauf macht der Finanzjournalist Norbert Haering in einem aktuellen Beitrag in seinem Blog „Geld und mehr“ aufmerksam.

Die Regierung benutze als Vorwand, der von Pandemiemaßnahmen gebeutelten Kulturszene zu helfen, schreibt Haering. Wer in diesem Jahr 18 werde, könne einen digitalen Kulturgutschein von 200 Euro beantragen. „Bedingung: Sie müssen die Online-Ausweisfunktion nutzen, die bisher eine kümmerliche Existenz führt.“ Der Journalist fügt hinzu: „Dadurch werden ausgerechnet die Online-Angebote, die während der Pandemie florierten, gegenüber den Kulturanbietern vor Ort gestärkt.“

Er schreibt, dass die Aktivierung der Onlinefunktion des Personalausweises freiwillig sein sollte. „Weil das Interesse daran aber minimal war, wurden die Menschen gefreiwilligt und die Online-Funktion generell aktiviert.“ Nachdem das auch nicht das erwünschte Ergebnis gebracht habe, habe das „von der digitalisierungswütigen FDP geführte Bildungsministerium“ die 200-Euro-Energiekosten-Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler von der Nutzung ihrer digitalen Identität abhängig gemacht. „Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion hat sich dadurch auf einen Schlag massiv erhöht“, so Haering.

Nun würden die 18-Jährigen an „die digital-totalüberwachte Zukunft“ herangeführt, „die sie offenbar nicht von selbst ansteuern wollen“. Mit dem „Kulturbudget“ von 200 Euro sollen sie kulturelle Angebote von Unternehmen und Einzelanbietern nutzen können, so zum Beispiel „Konzerttickets, Museumsbesuche, Kinovorstellungen oder Bücher und Tonträger“. Bezugsberechtigt werden rund 750.000 Jugendliche sein, heißt es bei der Bundesregierung, die das Angebot am 14. Juni freischalten will.

Haering macht darauf aufmerksam, dass von dem Projekt vor allem die großen Online-Shops und -Konzertagenturen profitieren. Nur für überregionale Anbieter mit großem Umsatz lohne sich der Aufwand der Anmeldung des eigenen Angebots und die Abwicklung der Erstattung „viel eher als für das kleine Theater oder die kleine Buchhandlung vor Ort, die pro Jahr bestenfalls von ein paar Dutzend gerade volljährig Gewordenen frequentiert werden“.

Er fügt hinzu: „Für die digitalen und digital vertriebenen Angebote war die Pandemie eine tolle Zeit. Es gibt keinerlei Rechtfertigung, deren Anbieter mit Steuergeld noch weiter zu päppeln, zu Lasten ihrer analogen Konkurrenten.“

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