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Bundesregierung: Kein Verbot von ChatGPT
Künstliche Intelligenz

Bundesregierung: Kein Verbot von ChatGPT

Bildschirm mit Startseite ChatGPT

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Pexels
• Andrew Neel

Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, ein „einheitliches Verbot des KI-Chatbots im Unterricht an den Schulen anzustreben“. Das geht aus der Antwort der Regierung am Mittwoch auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu dem Einsatz von Chat GPT für die Bildung hervor. Die Bundesregierung erklärte dazu, dass der Einsatz von Lehrmitteln und technischen Hilfswerkzeugen für den Unterricht „allein der Kulturhoheit der Länder obliege“.

Die Parlamentarier fragten auch, ob das Bundesbildungsministerium mit der Kultusministerkonferenz plane, den Einsatz von ChatGPT an den Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München zu verbieten. Die Bundesregierung habe nicht die Absicht, „durch ein Verbot von ChatGPT in die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre“ an den genannten Universitäten einzugreifen, so die Antwort.

ChatGPT ist ein Programm, das einen Dialog zwischen dem Nutzer und einem anderen menschlichen Sprecher nachahmt. Diese Art von Programmen werden seit dem Beginn der KI-Forschung in der Informatik in den 1950er Jahren entwickelt. Sie gelten als zentrales Kriterium der Beurteilung der Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenz (KI).

Um die Chancen und Risiken, die mit dem wachsenden Einsatz von KI-Anwendungen wie ChatGPT einhergehen, ging es auch in einem öffentlichen Fachgespräch des Bildungsausschusses des Bundestages am Mittwoch. Die Sachverständigen betonten, dass Deutschland und Europa auf dem Feld der KI nicht den Anschluss verpassen dürften. Sie hoben hervor, wie wichtig es sei, ChatGPT kompetent anwenden zu können.

Grundlage des Gesprächs war ein Hintergrundbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) zu ChatGPT und anderen KI-gestützten Sprachmodellen. KI könne beispielsweise Lehrkräfte bei Routineaufgaben entlasten und für die Schüler als eine Art individualisierter Lernpartner dienen, sagte Studienleiter Steffen Albrecht. Zugleich könne durch KI-Anwendungen die Bildungsungleichheit weiter verstärkt werden, so die Wissenschaftler.

Auf die Gefahr der Desinformation auf Social Media-Plattformen durch KI-Anwendungen wie ChatGPT machte unter anderen Dirk Engling vom Chaos Computer Club e.V. aufmerksam. Dadurch könnten politische Kampagnen aus dem In- und Ausland Bürgerinnen und Bürger gezielt und persönlich ansprechen, Realitätsblasen aufbauen und Falschmeldungen verbreiten. Nachholbedarf sieht Engling daher im Bereich digitaler Bildung der Gesellschaft.

Ein „enormes wirtschaftliches Potential“ birgt der Einsatz von KI aus Sicht von Tina Klüwer vom KI Bundesverband. Mit KI-Anwendungen könne beispielsweise auf den Fachkräftemangel reagiert werden. Gleichzeitig warnte sie vor zu viel Regulierung: „Technologie ist erstmal neutral“. Daher müsse es bei Fragen der Regulierung eher um konkrete Anwendungsfälle als um KI als Ganzes gehen.

Auch ihr Kollege Rasmus Rothe betonte, dass alles getan werden müsse, damit Unternehmen in Deutschland und Europa im Bereich KI wettbewerbsfähig blieben. Es müsse beispielsweise in Forschung und Start-ups investiert werden. Kristian Kersting, Professor an der TU Darmstadt erklärte, dass KI-Systeme kein Bewusstsein hätten und menschliche Arbeit dadurch auch durch mehr KI-Anwendungen nicht obsolet werden würde.

Doris Weßels, Professorin an der Fachhochschule Kiel, sprach sich für eine Task Force aus, um schnell auf die Herausforderungen durch KI für den Bildungsbereich zu reagieren. Es sei zwingend erforderlich, sich „intensiv mit unserem Bildungsauftrag“ auseinanderzusetzen und zu überlegen, welche Kompetenzen Lehre künftig vermitteln wolle und müsse. Aktuell seien Lehrende in der Breite noch nicht ausreichend geschult, um die Charakteristika von KI-Programmen zu verstehen und dieses Wissen an Lernende weiterzugeben.

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