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Besteuerung der Energiehilfen: Rückzahlung an Bürger gefordert
Bürokratie

Besteuerung der Energiehilfen: Rückzahlung an Bürger gefordert

Wegen der gestiegenen Energiepreise müssen viele Haushalte in Deutschland Geld sparen.

Foto: Pixabay/ Alexander Stein

Um „Gerechtigkeit“ zu schaffen, mussten Steuerpflichtige die 300 Euro Energiepreispauschale versteuern. Die Bundesregierung soll jetzt prüfen, wie das rückwirkend geändert werden kann.

Die Fraktion der CDU/CSU fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, zu prüfen, wie auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend verzichtet werden kann. Schließlich müssen alle Steuerpflichtigen die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro versteuern. Die Dezemberhilfe ist (nur) für diejenigen steuerpflichtig, die auch den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. So solle nachträglich Gerechtigkeit geschaffen werden. Diese Besteuerung bedeute allerdings einen weiteren enormen bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten einschließlich der Finanzverwaltung.

Zudem fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren schafft, in dem der steuerliche Administrationsbedarf der Energiepreisbremsen aufgegriffen wird. Die Belange der Versorger, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Finanzverwaltung und Mieter sollen dabei berücksichtigt werden.

Sollte sich die Bundesregierung außerstande sehen, eine bürokratiearme Lösung bis zum 30. Juni 2023 umzusetzen, so fordern die Abgeordneten, im nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe bei Privatpersonen zu streichen. Zudem soll sie von allen Maßnahmen zur Besteuerung der Entlastungen aus der Gas- und Strompreisbremse absehen.

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