Das Verteidigerteam von Michael Ballweg hat vor Gericht einen Antrag gestellt, die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihren Mandanten abzuweisen. Darüber informierten die Anwälte in einer Pressemitteilung am Montag. Die Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft vor, eine fehlerhafte und mangelhafte Anklageschrift vorgelegt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Ende März Anklage gegen Ballweg wegen Geldwäsche und versuchten Betrugs erhoben. Der Initiator von „Querdenken 711“ wurde neun Monate in Untersuchungshaft gehalten, bevor er am 4. April unter Auflagen freigelassen wurde.
Laut Alexander Christ, dem Sprecher des Anwaltsteams, weichen die von der Staatsanwaltschaft genannten Zahlen in einem Umfang von knapp 500.000 Euro von den sich aus der Ermittlungsakte ergebenden Zahlen ab. Die Staatsanwaltschaft habe bearbeitete Zahlen und nicht ihre eigenen Ermittlungsergebnisse vorgelegt. „Die gesamte Anklage ist schlampig und unseriös“, erklärte Christ.
Nach seinen Angaben müssten die Verteidiger sich zunächst mit den Fehlern und Ungereimtheiten der Anklageschrift auseinandersetzen. Erst dann könnten sie mit der eigentlichen Verteidigung beginnen. „Die Anklage ist eine Farce, die voller Lücken, Ungereimtheiten und Weglassungen steckt“, so Christ.
Die Verteidiger fordern, dass die Anklage sofort abgewiesen wird und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit ordentlich macht. Die große Wirtschaftsstrafkammer wird darüber nun entscheiden müssen.