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Sieg für die Kunstfreiheit – Roger Waters darf in Frankfurt auftreten
Gerichtsentscheidung

Sieg für die Kunstfreiheit – Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Eine Klatsche für die Stadt Frankfurt: Das Verwaltungsgericht hat ihr Auftrittsverbot gegenüber Roger Waters gekippt. Der Alt-Rocker darf in der Festhalle auftreten. Das ist ein gutes Zeichen – in mehrfacher Hinsicht.

Der Pink-Floyd-Gründer Roger Waters hat sich gegen die Stadt Frankfurt durchgesetzt. Sein Konzert in der Festhalle am 28. Mai wird wohl wie geplant stattfinden. Die Mainmetropole wollte den Auftritt verhindern und unterlag vor Gericht, nachdem der Alt-Rocker geklagt hatte. Er berief sich dabei auf die Meinungsfreiheit und bekam Recht. Das ist ein gutes Zeichen. Die Vorwürfe waren ohnehin absurd. Aus Kritik an der israelischen Politik gegenüber Palästina drehte man ihm kurzerhand einen Strick und beschuldigte ihn fälschlicherweise des Antisemitismus.

Seit geraumer Zeit ist das ein beliebtes Mittel selbsternannter Meinungswächter, Andersdenkende mundtot zu machen. Sie werden mit derlei Etikettierungen öffentlich diskreditiert und dadurch aus dem Debattenraum verbannt – oftmals mit Erfolg. Das liegt nicht nur an dem medialen Druck. Aufgrund der tendenziösen Berichterstattung hören die Bürger von allen Seiten den immer gleichen Tenor. Zeit zum Recherchieren können nur die Wenigsten aufbringen. Und wer sie hat, macht sich nur selten die Mühe, genauer hinzuschauen. Zu oft verlässt man sich auf die Informationen der sogenannten „Qualitätsmedien“, ohne zu prüfen, ob sie die Tatsachen verdreht haben. Das verdeutlichten vor kurzem einige Interviewbeiträge, die im Rahmen einer Verdi-Veranstaltung stattfanden. Als die Teilnehmer nach dem Historiker und Friedensforscher Daniele Ganser gefragt wurden, sprachen sie lediglich die Narrative nach, die sie in diversen Blättern gelesen hatten. Er sei „rechts“ und ein „Verschwörungstheoretiker“. Kurz darauf räumten sie auf Nachfrage ein, Ganser eigentlich gar nicht zu kennen. Eine Beschäftigung mit ihm und seinen Aussagen habe nicht stattgefunden.

Im Fall Roger Waters sieht es ähnlich aus. Die meisten kennen ihn als legendären Musiker, entwickeln mittlerweile aber ein immer schlechteres Bild von ihm. Grund dafür ist die durchweg negative Presse. Seit er im objektiven Ton Kritik gegenüber der Rolle Washingtons im Ukraine-Konflikt geäußert und sich für Friedensverhandlungen ausgesprochen hat, hagelt es Diffamierungen und Verleumdungen, die nicht nur die Bürger aufgreifen, sondern auch so manche Beamte. Das Auftrittsverbot in Frankfurt ist dafür ein guter Beweis. Es verdeutlicht, welche Macht die Leitmedien haben und in welchem Maße sie die Cancel Culture forcieren.  Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts hat ihr zunächst einmal eine Grenze gesetzt, die unbedingt nötig ist, damit sich der Debattenraum nicht weiter verengt.

Demokratie lebt von Pluralismus, von einer Vielzahl politischer und gesellschaftlicher Meinungen. Wer nur die eigene Sicht auf die Welt gelten lässt, Andersdenkende aber mit medialem Druck und perfiden Diffamierungskampagnen delegitimiert, handelt zutiefst undemokratisch, ja geradezu autoritär. Wenn selbst Kunst oppositionelle Gedanken nicht äußern darf, entsteht ein totalitäres Klima. Doch genau in diese Richtung führen die vielen Sprachregeln, Meinungsgeboten und Auftrittsverbote von einer relativ kleinen Gruppe, die für sich die Deutungshoheit beansprucht. Diesem Trend muss schleunigst ein Ende bereitet werden. Gerade Kunst sollte der Gesellschaft den Spiegel vorhalten. Sie muss unbequem sein und auf die Missstände hinweisen. Diese Qualitäten drohen jedoch zu verkümmern, wenn die Cancel Culture weiterhin unkontrolliert ihr Unwesen treibt.

Diesen Aspekt unterstreicht auch das Frankfurter Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung, indem es auf die Kunstfreiheit verweist. Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow einer fragwürdigen Symbolik. Dies zu bewerten, sei jedoch nicht Sache des Gerichts. Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass der Rocker bei seinem Auftritt Propagandamaterial verwende. Die höhere Gewichtung der Kunst- gegenüber der Meinungsfreiheit erscheint im Fall Waters geradezu als einleuchtend. Schließlich handelt es sich um ein Konzert und nicht um eine Versammlung, auf der eine bestimmte Meinung kundgetan wird. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat damit bewiesen, dass die Justiz in manchen Bereichen funktioniert. Seine Entscheidung ist nicht nur an deutliches Warnsignal an die Cancel Culture, sondern auch ein Lebenszeichen des Rechtsstaates.

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