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Einschüchterung mit allen Mitteln
Prozess gegen Paul Brandenburg

Einschüchterung mit allen Mitteln

Symbolbild

Foto: Pixabay/Björn Bielesch

Das Verfahren gegen Paul Brandenburg wegen einer Grafik mit einem Hakenkreuz endete am Donnerstag mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. Es bleiben Fragen, worum es wirklich ging.

Ein Einschüchterungsversuch gegen Paul Brandenburg – nur so kann das Urteil gewertet werden, das am Donnerstag eine Richterin im Amtsgericht Tiergarten in Berlin gegen ihn sprach. Insgesamt 3.000 Euro soll er dafür zahlen, dass er in seinem Telegram-Kanal im August 2022 für kurze Zeit das Wort „Mitläufer*innen“ zeigte. Dabei war das Sternchen durch ein „Hakenkreuzchen“ ersetzt worden. Die Verwendung eines verfassungsfeindlichen Symbols wurde ihm vorgeworfen.

Die Richterin ließ sich nicht von dem beeindrucken, was Brandenburgs Anwältin Jessica Hamed dazu erklärte. Das reichte vom Verweis darauf, dass es sich bei der gezeigten Schriftgrafik um ein Kunstwerk handelte, bis hin zur grundgesetzlich gesicherten Kunstfreiheit. Auch der Hinweis darauf, dass Brandenburg die Grafik nach kurzer Zeit wieder löschte und durch eine andere Variante ersetzte, half nichts.

Vielleicht hat sich die Richterin wie auch die Staatsanwältin schon von dem Wort selbst betroffen gefühlt. Ist doch der Arzt und Publizist Brandenburg bekannt für seine kritische Haltung gegenüber der Corona-Politik und all jenen, die diese mitgetragen haben und das immer noch tun. Die deutsche Justiz machte sich in den letzten drei Jahren keinen Namen als eigentlich unabhängige gesellschaftliche Institution und folgte anscheinend willfährig den politischen Vorgaben. Davon zeugte auch, dass die Pressesprecherin des Amtsgerichtes sich inmitten des zahlreich erschienenen Publikums eine FFP2-Maske aufsetzte und diese auch im Gerichtssaal nicht abnahm. Auch die Staatsanwältin saß immer noch hinter einer Plexiglasscheibe – obwohl es kein Verfahren gegen einen potenziellen, aggressiven Gewalttäter war, der drohte, mit irgendwas um sich zu werfen.

Einblick in das Denken der Staatsdiener gab ein Zitat aus dem Ermittlungsprotokoll, das Anwältin Hamed vorlas. Es war ein Auszug aus dem Fazit, dass der ermittelnde Polizeibeamte Jakob Wallbach zu dem Vorgang um das „Hakenkreuzchen“ verfasst hatte: „Die Exekutivmaßnahmen auf Grund des Verdachtes des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (…) haben nicht zu einer Deradikalisierung und einem normkonformen Lebenswandel (von Herrn Brandenburg) beigetragen. Es ist eher Gegenteiliges der Fall und Herr Brandenburg wird innerhalb der Szene mit seinem Bericht über die Maßnahmen als Märtyrer gefeiert und konnte seine Reichweite steigern.”

Wie gesagt, das wurde im Zusammenhang mit der „Hakenkreuzchen“-Grafik aufgeschrieben. Das Verfahren wegen angeblich illegalen Waffenbesitzes hat damit eigentlich nichts zu tun, rein offiziell. Er habe das nur aus einem anderen Dokument zitiert, erklärte Wallbach auf Nachfrage von Hamed. Er hatte auch die Anzeige „wegen Amtswegen“ gegen Brandenburg gestellt. Warum er überhaupt die Grafik auf Brandenburgs Telegram-Kanal so schnell fand, bevor sie wieder gelöscht wurde, erklärte er nicht weiter.

Das lässt darauf schließen, dass der Arzt und Publizist anscheinend dauerhaft im Visier der Verfolgungsbehörden war – und vielleicht weiter ist. Und da wird jeder Anlass gesucht, gegen ihn vorzugehen. Und wenn es nur eine Grafik eines Künstlers ist, der wie viele andere vor ihm ein Symbol der deutschen Faschisten in einem Kunstwerk verarbeitet. Ihm und allen, die das Kunstwerk zeigten, vorzuwerfen, sie würden verfassungsfeindliche Symbole verwenden, kann nicht anders als hanebüchen bezeichnet werden.

Oder es ist eben böswillig, weil es als Vorwand genutzt wird, um ganz andere Interessen durchzusetzen. Wäre es ernst gemeint, müssten beispielsweise auch alle Historiker und Verlage abgestraft werden, die in Büchern Fotos aus der Zeit des Dritten Reiches zeigten, auf denen das Hakenkreuz deutlich zu sehen ist. Oder alle Filme gelöscht werden, auf denen das Selbe zu sehen ist.

Vielleicht hat es mit der umgreifenden Geschichtsunkenntnis zu tun, dass die Richterin gestern keinen Unterschied erkannte zwischen einer Grafik, die das faschistische Symbol für eine kritische Aussage benutzt, und einem Propagandamaterial neuer Nazis, das den Faschismus verherrlicht. Aber vielleicht war es eben auch einfach Absicht, weil sie sich in irgendeiner Weise von der Aussage der Grafik betroffen fühlte oder, wie der ermittelnde Polizeibeamte, Brandenburg als zu „nonkonform“ sieht. Richter sind ja auch nur Menschen und das mit der angeblichen Objektivität und Unabhängigkeit der Justiz ist eine Legende. Überraschend ist der Vorgang jedenfalls nicht.

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