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Rechtsanwalt: „Fair ist in diesem Verfahren gar nichts“
Justiz

Rechtsanwalt: „Fair ist in diesem Verfahren gar nichts“

Foto: Pexels/Pavel Danilyuk

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt im Interview mit pb: schwarz auf weiß, warum es vorm Landgericht Bochum um mehr als um den Arzt Heinrich Habig geht. Ein Gespräch über bedenkliche Arzneimittel, Ärzte, die sich schützend vor ihre Patienten stellen, und Einschüchterungsversuche bei Zeugen.

Wann genau hat der Arzt Heinrich Habig, der seit 15. Mai 2022 in Untersuchungshaft sitzt, weil er Patienten vor einer Impfung bewahrte, Sie als Wahlverteidiger hinzugezogen? Warum haben die Pflichtverteidiger nicht im Sinne des Mandanten und seiner Frau, die ebenfalls vor Gericht steht, gehandelt? War es Unwissenheit? Wie muss ein Laie sich das vorstellen? Warum werden die nicht entpflichtet.

Herr Habig hat mich am 6. Februar 2023 als Wahlverteidiger mandatiert. Ich möchte es wie folgt formulieren: Es ist generell so, dass der Arzt Heinrich Habig überhaupt nur von Anwälten verteidigt werden kann, die sich in den letzten Jahren mit der Berechtigung der sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen und allen relevanten Aspekten der Covid-19-Injektionen kritisch auseinandergesetzt haben. Wer diese kritische Auseinandersetzung bislang vermieden hat, der dürfte regelmäßig nicht einmal wissen, wie er einen Arzt in dieser Situation überhaupt verteidigen kann. Die Argumente fallen einem Verteidiger schließlich nicht einfach in den Schoß. Man muss als Anwalt seit März 2020 schon viel Freizeit geopfert haben, damit man sich das Wissen erarbeitet auf das es in so einer Strafsache ankommt. Ohne ein gutes Netzwerk geht da nichts. All das musste mühsam aufgebaut werden.

Wie sonst könnte man die Motivation eines Arztes nachvollziehen, Patienten vor diesen Covid-19-Injektionen zu warnen, wenn man selbst bislang sogar ein uneingeschränkter Befürworter dieser Covid-19-Injektionen war? Das war bislang bei fast allen Anwältinnen und Anwälten so. Nur sehr sehr wenige Anwälte haben sich seit März 2020 in diesem Kontext in aller Öffentlichkeit kritisch zu Wort gemeldet.

Man muss aber wissen, seit wann welche allgemein – also nicht nur für Ärzte – zugänglichen Fakten, Studien und so weiter darauf schließen lassen, dass diese Covid-19-Injektionen unwirksam oder sogar negativ wirksam sind und darüber hinaus mit so vielen Gefahren behaftet waren und sind, dass sie nur als bedenkliche Arzneimittel im Sinne des Paragrafen 5 des Arzneimittelgesetzes deklariert werden können.

Auch muss man wissen, warum ein Arzt unter den hier gegebenen Umständen aus berufs- und strafrechtlichen Gründen nicht nur berechtigt, sondern sogar dazu verpflichtet war und ist, Leben und Gesundheit der ungeimpften Patienten gegen rechtswidrige Angriffe zu schützen. Alle staatlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen, mit denen Menschen zu diesen Covid-19-Injektionen genötigt worden sind, waren und sind verfassungswidrig. Man siehe hierzu nur die beiden Beiträge von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“, Ausgaben 02/23 und 3/23. Um das zu erkennen reicht aber schon die Lektüre von Art. 7 des Internationalen Pakts über politische und bürgerliche Rechte, dessen Satz 2 den Nürnberger Kodex kodifiziert hat. „… Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Der Bevölkerung eine vollkommen neuartige, hochexperimentelle Technologie ohne Langzeitstudien und so weiter aufzunötigen, ist ein einziges Verbrechen.

Wer solchen Fragen nie nachgegangen ist, der weiß nicht, wie er das begründen soll. Fragen wie diese sind aber für die die Verteidigung des Arztes von zentraler Bedeutung.

Ich habe die Entpflichtung der beiden Pflichtverteidiger beantragt, da das Vertrauensverhältnis meinen Mandanten zu beiden Pflichtverteidigern irreversibel zerstört ist. Die Kammer ist dennoch nicht gewillt, zumindest einen der Pflichtverteidiger von seinem Auftrag zu entbinden. Fragen Sie besser die Richter dieser Kammer warum das so ist. Ich kann Ihnen das nicht schlüssig erklären.

Ihr Mandant sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, wie kann das sein?

Ein absoluter Justiz-Skandal. Die U-Haft ist nicht gerechtfertigt, da der Herr Habig nie fliehen wollte und auch nicht fliehen würde. Er hat alle sozialen Bindungen hier in Deutschland. Wie sollte er auch eine Flucht realisieren, da er längst mittellos ist und ohne Ausweisdokumente gar nicht ins Ausland reisen kann?

Die Haftbeschwerde hat gezeigt, dass sich weder das Landgericht Bochum noch das Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht sonderlich für Fakten interessieren.

Zudem hat der zuständige Beschwerdesenat des Oberlandesgerichts Hamm wirklich unter Beweis gestellt, dass es sich nicht für Fakten interessiert. Der Beschluss zur Zurückweisung der Haftbeschwerde sah so aus, dass sich die Begründung dazu im Grunde auf die Wiedergabe der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Hamm beschränkte, die zu einem Großteil aus längst widerlegten Narrativen und lebens- und gesetzesfremden Erwägungen bestand. Meine Erwiderung hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm im Grunde in seinem Nichtabhilfebeschluss vollständig ignoriert, und das wohl deshalb, weil es meinen Argumenten nichts entgegensetzen konnte. Dem Oberlandesgericht Hamm mangelt es offenbar an der Bereitschaft, sich angemessen mit einer Haftsache zu befassen.

Wie wird Ihr Mandant in der Untersuchungshaft behandelt? Was konnten Sie an den Bedingungen bereits für ihn verbessern?

Herr Habig ist jetzt 67 Jahre alt, und natürlich belastet es ihn sehr, dass er in der U-Haft nur so selten den Kontakt mit seinen Angehörigen pflegen kann. Seine Gespräche mit seiner Frau werden von einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Bochum überwacht, was ein Novum ist, da solche Gespräche eines Untersuchungshäftlings mit privaten Besuchern normalerweise von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt überwacht werden. Das geht auf eine Anordnung der 12. Strafkammer zurück, die in dieser Strafsache verhandelt. Nicht nur solche Umstände begründen schon seit längerem die Annahme, dass sich das Landgericht Bochum im Grunde nur als Ermittlungshelferin der Staatsanwaltschaft Bochum versteht.

Viele Prozessbeobachter haben auch den persönlichen Eindruck, dass die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping mit Frau Linnenbank, die in diesem Verfahren als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bochum auftritt, befreundet ist?

Nach meinem sicheren Eindruck soll in diesem Verfahren – soweit es nach dem Willen dieser Vorsitzenden Richterin geht – im Grunde bloß das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abgearbeitet werden, in dem sich nichts findet, was meinen Mandanten entlasten kann.

Es gibt aber sehr viel, was Herrn Habig – und auch seine Patienten – sehr entlastet. Das alles scheint diese Strafkammer aber bislang überhaupt nicht zu interessieren, die Frau Linnenbank schon einmal gar nicht. So war es zum Beispiel ein unfassbar unwürdiger Vorgang, als sie sogar noch in öffentlicher Verhandlung wiederholt versuchte, vormalige Patienten des Herrn Habig im Rahmen ihrer Zeugenaussage zu Strafanzeigen gegen Herrn Habig anzustiften.

Die Zeugen sollten sich lieber Fragen, ob sie nicht gegen Frau Linnenbank Strafanzeige wegen Nötigung im Amt erstatten sollten, da gegenüber den Zeugen wahrheitswidrig behauptet wurde, man könne mit einem Antikörpertest nachweisen, ob jemand keine Covid-19-Injektion erhalten hat. Experten wie Prof. Paul Cullen widersprechen einer solchen Behauptung nachdrücklich. Solche Einwendungen interessieren Frau Linnenbank – soweit erkennbar – aber überhaupt nicht. Sie hat bis zuletzt auch noch im Gerichtssaal implizit an dieser Behauptung festgehalten und Zeugen damit im Sinne des Paragrafen 136a der Strafprozessordnung getäuscht.

Zahlreiche Zeugen haben zudem vor Gericht davon berichtet, dass sie im Rahmen der Hausdurchsuchungen massiv von Polizeibeamten unter Druck gesetzt worden sind, damit sie eine geständige Aussage machen?

Ja, allerdings. Allem Anschein nach hatte die Staatsanwaltschaft Bochum also doch nicht so viel Vertrauen in die Aussagekraft des Covid-19-Antikörpertests, denn anders ist nicht erklärlich, warum so viel Druck auf die Zeugen ausgeübt wurde. Diesen ganzen Druck hätte man sich doch sparen können, wenn dieser Antikörpertest so eindeutige Ergebnisse liefern würde. Das kann dieser Test aber eindeutig nicht leisten.

Wenn Herr Habig nicht so sehr in seinem Glauben verwurzelt wäre, dann hätte er diese Hafterfahrung wohl kaum so gut überstanden, wie er das bisher getan hat. Er kann in der Justizvollzugsanstalt aber nicht die alternativen Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen, die er vor seiner Haft stets für die Erhaltung seiner Gesundheit benötigt hat.

Seine Mithäftlinge verstehen nicht, warum er überhaupt in Haft ist, und solidarisieren sich mit ihm. Immerhin konnte ich durchsetzen, dass er zu den Verhandlungsterminen nicht mehr in Fußschellen transportiert wird. Einfach unfassbar, dass die Leitung der Justizvollzugsanstalt – vollkommen unreflektiert – solche Fußschellen angeordnet hatte.

Soll an dem Arzt ein Exempel statuiert werden? Warum geben sich eine Justizvollzugsanstalt, eine Richterin, eine Staatsanwältin überhaupt für so etwas her?

Jeder weiß, wie die Justiz in den letzten Jahren mit den Ärztinnen und Ärzten umgegangen ist, die sich schützend vor ihre Patienten stellen wollten. Ärzte wie Andreas Triebel wurden schon wegen einiger weniger Maskenbefreiungsatteste strafrechtlich verdächtigt und vor Gericht gezerrt. Und jeder weiß von dem traurigen Schicksal der Medizinerin Gudrun Ströer, die leider vor kurzem verstorben ist.

Es ist offensichtlich, dass die Justiz einem politischen Auftrag folgt, mit äußerster Härte gegen alle Ärzte vorzugehen, die sich – in welcher Form auch immer – letztlich der kritiklosen Befolgung der sogenannte Anti-Corona-Maßnahmen verweigert haben. Ein Beitrag auf tkp.at vom 12. November 2022 befasst sich folgerichtig mit dem „neuen Verbrechertyp Dr. med.“.

Ich habe die Staatsanwältin Linnenbank mehrfach in öffentlicher Sitzung gefragt, warum sie denn Heinrich Habig kriminalisiert, der niemandem geschadet hat, anstatt gegen die Ärzte zu ermitteln, die ihre Patienten nicht oder falsch beraten und mit einer Covid-19-Injektion in den Tod oder die Pflegebedürftigkeit gespritzt haben. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten.

Es ist offensichtlich, diese Willkür kann nur politische Gründe haben. Damit das Versagen aller Covid-19-„Impf“-Ärzte vertuscht werden kann, macht man jetzt ausgerechnet den Arzt fertig, der die Menschen vor diesen Covid-19-Injektionen gewarnt hat.

Systemabweichler müssen also mit existenzvernichtenden Angriffen rechnen, während unkritische Ärzte weiterhin in Freuden das viele Geld zählen und ausleben dürfen, das sie in kürzester Zeit durch die Verabreichung von bedenklichen Covid-19-Injektionen verdient haben.

Eine mangelhafte Aufklärung führt bekanntlich zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten, so dass eine dennoch gesetzte Spritze eine Körperverletzung darstellt. Wenn ein Patient aufgrund einer solchen Injektion ins Siechtum fällt, dann haben wir es mit einer schweren Körperverletzung zu tun. Bei Ableben des Patienten steht dann schon der Tatverdacht einer Körperverletzung mit Todesfolge im Raum. . Wieso werden die Staatsanwaltschaften hier nicht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung aktiv? Meines Erachtens ist das ein klarer Fall von Strafvereitelung im Amt.

Zu diesem Thema könnte man aber jetzt schon Bände füllen, und soweit ich weiß, sind mittlerweile auch schon die ersten Bücher zu diesem Thema erschienen.

Kann man noch von einem fairen Verfahren sprechen? Was ist bei diesem Prozess anders als bei den vielen Prozessen, die Sie als Strafverteidiger bereits hinter sich haben. Sie haben Anträge wegen Befangenheit der Richterin gestellt. Warum? Wie ging das aus? Welche weiteren Möglichkeiten haben Sie?

Fair ist in diesem Verfahren gar nichts, zum Beleg dieser Behauptung könnte ich – neben den schon genannten Punkten – noch etliche weitere Beispiele nennen. „Unfair“ ist schon die Tatsache, dass Herr Habig auf Grund einer bloß unterstellten Fluchtgefahr seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft ist.

Unfair ist der Umgang mit den Wahlverteidigern, deren Beweis- und Protokollierungsanträge allesamt abgelehnt wurden. Diese Vorsitzende will von den Zeugenaussagen gar nichts protokolliert sehen, für sie liegen offenbar nie die Voraussetzungen nach Paragraf 273 Absatz 3 der Strafprozessordnung vor.

Mich wundert diese Abwehrhaltung nicht, da mir mehrere Entscheidungen und dienstliche Erklärungen schon den Eindruck vermittelt haben, dass diese Richterin keinesfalls offiziell feststellen möchte, dass alle Zeugen systematisch getäuscht und viele Zeugen zudem im Rahmen der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse auch noch massiv unter Druck gesetzt worden sind. Wenn das Urteil später genauso einseitig auffällt, dann werden weder die Öffentlichkeit noch das Revisionsgericht dem Urteil entnehmen können, was von so vielen Zeugen wirklich im Rahmen der Beweisaufnahme bekundet worden ist.

Einige Zeugen äußerten auch, dass sie und ihre Kinder durch diese Erfahrungen traumatisiert sind. Es gab auch Zeugen, die vor Gericht emotional so überfordert waren, dass sie evident vernehmungsunfähig waren und deshalb – auf Betreiben der Wahlverteidiger – auch gleich wieder entlassen wurden.

Fragen der Wahlverteidiger an die Zeugen wurden von der Vorsitzenden Richterin oft durch Fragen gestört, gerade so, als müsse ein Anwalt stets – für einen Richter verständlich – erklären, warum er was fragt. Das muss ein Verteidiger aber nicht, und das lehne ich auch ab. Auf der anderen Seite können die Vertreter der Staatsanwaltschaft Bochum sagen, was sie wollen, die werden von der Vorsitzenden Richterin faktisch nie gerügt, auch dann nicht, wenn Zeugen auch noch vor Gericht etwa mit der Falschbehauptung konfrontiert werden, sie können ja „geimpft“ worden sein, weil ihr Antikörpertest negativ ausgefallen sei, oder mit der Falschbehauptung, von einer gewissen Spikevax-Lieferung wären doch alle Vials sichergestellt worden, damit könne man also niemand geimpft worden sein.

Wer deckt so ein richterliches Vorgehen?

Letztlich die Politik, ganz gleich, wie das dann an den jeweiligen Richter vermittelt wird. Ich vermute aber, dass da gar keine direkte Ansprache mehr erforderlich ist. Die Richter wissen, wie die politische Landschaft aussieht und was Richter wie der Weimarer Richter Christian Dettmar erwarten können, wenn sie die Agenda der Politik vertieft hinterfragen, so wie das ja auch ihr grundgesetzlicher Auftrag ist. Bestrafe einen, erziehe Hundert. Gewaltenkontrolle, das war einmal, und das war noch nie so offensichtlich wie seit März 2020.

Wie ist der derzeitige Stand des Gerichtsverfahrens gegen Heinrich Habig und wie werden Sie weiter vorgehen?

Am Dienstag, dem 30. Mai sind rund 200 namentlich bezeichnete Fälle der Anklageschrift durch Beschluss der Kammer „zur gesonderten Verfolgung und Entscheidung“ abgetrennt worden. Hierzu – so die Ankündigung des Gerichts – könnte schon am 16. Juni ein „Teilurteil“ ergehen, wenn die Beweisaufnahme dann geschlossen würde. Dann würde ich zu diesem abgetrennten Teil also gegebenenfalls schon am 16. Juni vor Gericht plädieren „müssen“. Die Verteidiger wurden im Termin am 30. Mai jedenfalls gebeten, für diesen Fall schon einmal ihr Plädoyer vorzubereiten.

Was ist ein Zwischenurteil? Was bedeutet das für den Prozess?

Es gibt in Strafsachen kein „Zwischenurteil“. Ich bin gespannt wie diese Strafkammer der Öffentlichkeit erklären wird, dass sie ein „Teilurteil“ verkünden möchte.

Was so eine willkürliche Vorgehensweise für den Prozess bedeutet? Auf jeden Fall bedeutet es, dass Herr Habig bei dieser Strafkammer immer noch keinen fairen Prozess, ja nicht einmal erwarten kann, dass das Verfahren bei ihm auch nur im Rahmen der Vorgaben der Strafprozessordnung abläuft.

Diese Vorgehensweise ist meines Erachtens eindeutig ungesetzlich, da so nicht vorgesehen. Es gibt grundsätzlich keine Teilurteile in Strafsachen. Es gibt hier auch keine Adhäsionsanträge, über die sogar noch „vorab“ bzw. vor Urteilsverkündung gesondert entschieden werden könnte.

Besonders fassungslos macht der Umstand, dass viele Beweisfragen, die für die Entscheidung dieser Rechtssache – und damit auch für alle am Dienstag abgetrennten Fälle – von zentraler Bedeutung sind, bislang noch gar nicht abgearbeitet worden sind. Hiermit meine ich insbesondere meine Beweisanträge und Beweisermittlungsanträge zur Untauglichkeit des Antikörpertests zuverlässig nachweisen, ob jemand keine Covid-19-Injektion erhalten hat, aber auch zur Frage, ob die Covid-19-Injektionen generell unwirksam oder sogar negativ wirksam sind, so dass sie schon deshalb nicht zur Bildung von Antikörpern führen können.

Es steht nicht im Ermessen der erkennenden Kammer, ob sie Beweisfragen, die zur Klärung der Schuldfrage im Hinblick auf alle angeklagten Fälle schon von Amts wegen aufzuklären wären, nachgeht oder nicht, oder ob sie Beweisanträgen zu entscheidungserheblichen Umständen stattgibt, die von der Verteidigung gestellt worden sind.

Der Paragraf 244 der Strafprozessordnung lässt die Ablehnung von Beweisanträgen nur unter den dort genannten Voraussetzungen zu. Wenn sich die erkennende Kammer weiterhin von den Vorgaben der Strafprozessordnung löst, dann wird dies eben zu gegebener Zeit in der Revisionsbegründung vertieft werden müssen.

Was kann die Öffentlichkeit tun, um den Habigs zu helfen?

So wie es der Unterstützerkreis von Herrn Habig schon macht, weitere Demos für ihn veranstalten und das Verfahren im Gerichtsaal verfolgen. Das wurde mehrfach überdeutlich, dass die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping kein gutes Verhältnis zum Publikum hat, und das ist eine sehr höfliche Umschreibung. Diese „Abneigung“ gegenüber einer wachsamen und kritischen Öffentlichkeit wird nicht nur durch die willkürliche zweite Sicherheitsschleuse direkt vor dem Sitzungssaal belegt, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Dadurch wird der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt, was einen nicht heilbaren Verfahrensverstoß darstellt. Die Vorsitzende Richterin rügte zwei Besucher sogar einmal dafür, dass sie sich – für sie nicht hörbar, also lediglich optisch wahrnehmbar – miteinander unterhalten haben. Das ist geradezu lächerlich.

Weniger witzig ist der Umstand, dass am ersten Verhandlungstag der Zugang zum Gerichtssaal sogar davon abhängig gemacht wurde, dass die am Besuch der Verhandlung Interessierten ihren Ausweis abgeben und kopieren lassen. Auf Nachfrage wurde den Betroffenen erklärt, dass diese Maßnahme auf eine Anordnung der Vorsitzenden Richterin Breywisch-Lepping zurückgeht, was diese aber später auf Vorhalt der Wahlverteidiger dementiert hat. Sie habe das angeblich nicht angeordnet, das sei eine Eigenmächtigkeit des betreffenden Beamten gewesen.

Alleine dieser Vorfall ist ein einziger Skandal. Es ist absolut lebensfremd zu vermuten, dass ein Beamter so etwas ohne ausdrückliche Anordnung umgesetzt haben könnte, zumal eine solche „sicherheitspolizeiliche Maßnahme“ nicht statthaft und deshalb mehr als nur unüblich ist.

Sie meinten im Vorgespräch, die Justiz generell sei kaputt und politisch unterwandert. Wie kam es dazu und seit wann ist das so?

Um das zu verstehen, müsste ich jetzt einen ganzen Stapel von Büchern zu diesem Thema benennen. Man lese nur Staatsverbrechen – Der Fall Mollath“ von Wilhelm Schlötterer oder Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller, um einen guten Einstieg und ersten Überblick zu bekommen. Aber die Gründe liegen noch viel tiefer.

Wie ist es um die Souveränität der Länder und dann auch um die Unabhängigkeit der Justiz bestellt, wenn einzelne Superreiche mehr privaten Reichtum akkumulieren konnten als ganze Volkswirtschaften erwirtschaften können? Schon in Mittelalter gab es Redeweisen wie die, dass der reiche Kaufmann das Gesetz im Geldbeutel trägt. Der Kampf ums Recht ist Jahrtausende alt. Und wer die Lebensgeschichte des Stauferkaiser Friedrich II., gestorben 1250, oder die Geschichte der Fugger oder der Hanse kennt, der weiß, dass der Kampf zwischen „König“ und „Krämer“ um die Vorherrschaft in der Politik sehr alt ist. Dieser Konflikt hat also nicht erst mit der Gründung des WEF oder dem Reichtum einiger Bankkaufleute oder Ölmultis begonnen.

Aus meiner Sicht waren die katastrophalen Ereignisse der letzten drei Jahre geradezu endzeitlich, apokalyptisch. Apokalypse bedeutet ja auch „Entschleierung“. Wer angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre immer noch glaubt, dass er im besten Deutschland aller Zeiten lebt, der ist – wenn er das wirklich glaubt – geistig tot und hoffnungslos verloren.

Sie haben die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) angezeigt. Warum? Worum geht es in den Anzeigen? Wann war das?

Jeder kann diese Anzeigen auf meiner Webseite, unter dem Link „Strafrecht und Covid-19-Injektionen“, abrufen. Ich habe diese Anzeige ab Beginn des Jahres 2023 gemacht, weil sie überfällig waren und ich nicht erkennen konnte, dass das irgendjemand in Deutschland sonst machen würde.

Der Hauptzweck dieser Anzeigen liegt darin, die Menschen weiter aufzuklären und auf die strafrechtliche Dimension dieser Covid-19-Injektionen aufmerksam zu machen. Zudem sollten alle Menschen sehen können, wie die Justiz mit solchen Strafanzeigen umgeht. Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht einmal.

Irgendwo habe ich mal einen wirklich sehr dummen Kommentar von irgendeinem „Kollegen“ gelesen, der diese Anzeigen für „naiv“ hält, weil ich doch nicht hätte erwarten können, dass die Justiz wirklich tätig wird.

Das habe ich aber nie behauptet, dass ich das erwartet habe. Aber um zu zeigen, wo die Justiz aktuell steht, reicht es eben nicht aus, einfach nur die Hände in den Schoß zu legen und selbst keine Mandanten in diesem Kontext der Anti-Corona-Politik zu vertreten. Es ist einfach Fakt, dass sich nur sehr sehr wenige Juristen mit ihrer Kritik an die Öffentlichkeit und in die Gerichtssäle gewagt haben. Einige haben in Wahrheit nichts Substantielles zur Aufklärung geleistet und blamieren sich jetzt mit Besserwisserei.

Diese Anzeigen wurden durch die Abteilung 237 der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Es wird also nicht ermittelt. Wie erklären Sie sich, dass Ihre Anzeigen bei der Abteilung landen, die eigentlich politische Straftaten von Links beziehungsweise Rechts oder auch Straftaten der Klimakleber bearbeitet?

Gute Frage. Fragen Sie doch mal bei der Abteilung 237 der Staatsanwaltschaft Berlin nach, oder auch den Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin, der auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwalt Brocke bis heute nicht reagiert hat.

Oberstaatsanwalt Brocke hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen Lauterbach und die Führung der Bundeswehr abgelehnt, obschon er aufgrund meiner zahlreichen Hinweise zwingend hätte ermitteln müssen.

Fragen Sie doch mal Oberstaatsanwalt Brocke, warum er nicht ermitteln will, und ob er sich meine Anzeigen mitsamt den Anlagen überhaupt durchgelesen hat. Wenn er sie gelesen hat, dann muss er ja umfassend begründen können, warum er trotz all meiner Hinweise Ermittlungen verweigert.

Als Betroffener könnten Sie gegen die Einstellung der Anzeigen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Sie sind selbst aber nicht betroffen, weil nicht mit dem mRNA-Mittel gespritzt. Können sich Betroffene bei Ihnen melden, damit Sie gemeinsam diese Sache weiterverfolgen?

Ja, aber bislang hat sich nur eine einzige Betroffene gemeldet, die dazu bereit war. Da macht aber die Rechtsschutzversicherung nicht mit, wenn man gegen Lauterbach & Co. strafrechtlich vorgehen will. Das sollte allen klar sein.

Von daher habe ich den Gedanken aufgegeben, dass ich in diesem Bereich jemanden vertreten könnte.

Die Impfgeschädigten sind aktuell auch mit ganz anderen Problemen belastet, insbesondere schon damit, dass sie überhaupt den Arzt oder das Krankenhaus finden, wo sie eine Therapie bekommen, die ihre Schmerzen lindert und die ihnen helfen kann.

Zudem legen sich viele Krankenkassen quer, wenn man sich als Impfgeschädigte und nicht  als „Long Covid“-Fall ausgeben möchte, nur damit die Statistiken zu den Impfschäden manipuliert werden können.

Wer um sein eigenes Überleben kämpft, der hat weder Zeit noch Kraft für strafrechtliche Gegenangriffe.

Wie beurteilen Sie insgesamt das Vorgehen der Staatsanwaltschaften in den vergangenen drei Jahren? Oder gab es diese Defizite schon früher, und sind aber den Bürgern nicht so aufgefallen?

Die Staatsanwaltschaften haben komplett versagt. Wenn sie wegen der vielen Nebenwirkungs-Verdachtsfälle, die im Kontext mit den Covid-19-Injektionen gemeldet worden sind, sofort die Ermittlungen aufgenommen und insbesondere zu allen Chargen Ampullen sichergestellt und analysiert hätten, dann hätte es nie in diesem Ausmaß, das heißt bei so vielen Menschen in diesem Lande zu so schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod, kommen können. 

Es ist faktisch unmöglich, dass alle Staatsanwälte diese katastrophalen Daten und Warnsignale nicht zur Kenntnis genommen haben wollen, obwohl sie ja offiziellen Datenbanken und auch den Sicherheitsberichten des PEI zu entnehmen waren. Mal ganz zu schweigen, dass einigen Staatsanwaltschaften durch Anzeigen, wie die von mir, so viele Fakten auf dem Silbertablett serviert worden sind.

Webseiten wie tkp.at oder corona-blog.net oder Sciencefiles und viele weitere sind für jedermann und auch für Staatsanwälte zugänglich. Ebenso Veröffentlichungen zu den sogenannten Pfizer-Files, also dazu, was Pfizer – schon seit der Zulassungsstudie – wusste. Studien zu den einzelnen Nebenwirkungen der Covid-19-Injektionen oder auch zur Übersterblichkeit kann jeder abrufen.

Kein Staatsanwalt kann sich damit rausreden, dass er von alledem nichts gewusst hat. Jeder konnte ab Frühjahr 2021 erkennen, warum diese Covid-19-Injektionen eindeutig bedenkliche Arzneimittel im Sinne des Paragrafen fünf des Arzneimittelgesetz sind und niemals, beziehungsweise keinesfalls weiterhin, Menschen verabreicht werden dürfen, und warum es strafbar ist, die Menschen mit irreführenden Angaben in diese Spritze zu treiben.

Gerade die Verantwortlichen des PEI und der STIKO hätten das alles auch sehr frühzeitig erkennen und reagieren müssen. Sie haben aber nicht reagiert. Noch heute werden diese Plörren „empfohlen“, noch heute sind sie auf dem Markt.

Auch weiß längst jeder Depp, dass Behauptungen wie „diese Covid-19-Injektionen sind nebenwirkungsfrei“ einfach nur dreiste Lügen waren, aber Lügen mit fatalen Folgen, weil viele Menschen diese Lüge geglaubt haben. Die Verantwortlichen für das dadurch ausgelöste unfassbare Leid müssen sich vor Gericht verantworten.

Geht es am Landgericht Bochum um mehr als nur um den Arzt Heinrich Habig?

Wir schreiben in Bochum „Rechtsgeschichte“, aber für die Bochumer Justiz wird das kein ruhmreiches Kapitel werden.  

In dem Flur vor dem Gerichtssaal, in dem wir verhandeln, hängen übrigens große Tafeln, auf denen an das Schicksal von jüdischen Juristen im Dritten Reich gedacht wird. Ich meinte eigentlich, dass diese Tafeln eine Art Mahnung sein sollen, damit nie wieder Menschen verfolgt und ausgegrenzt werden, nur weil das in einer politischen Agenda so vorgesehen ist. Nunmehr habe ich den Eindruck, dass diese Tafeln für einige Juristen nur bloße Deko-Artikel sind.

Aber seit drei Jahren werden Ärzte verfolgt und nicht selten in den Ruin getrieben, nur weil sie ihre Berufspflicht und ihre Pflicht zur Menschlichkeit höher gestellt haben als die kritiklose Umsetzung einer geradezu teuflisch-sadistischen Agenda, die zu keiner Zeit evidenzbasiert zu rechtfertigen und insbesondere für die Schwächsten in der Gesellschaft – die Kinder, die Kranken und Pflegebedürftigen und die Senioren – ein einziger Höllentrip war.

Unsere Politik empfindet den kritisch-denkenden, nur seinem Ethos und der Menschlichkeit verpflichteten, verantwortungsvoll agierenden Arzt offenbar als ein Übel, das man bekämpfen muss. Bei der nächsten inszenierten Pandemie soll es offenbar keine Ärzte mehr geben, die noch einmal aufmucken und einem Narrativ der Regierung widersprechen.

Es geht in Bochum also nicht nur um den Arzt Habig, sondern in Wahrheit um uns alle. Wollen wir wirklich im Notfall an einen Arzt geraten, der so blöd oder verantwortungslos ist, dass er im Interesse eines lukrativen Zusatzgeschäfts nur allzu gerne unkritisch alles glaubt, was Vertreter der Pharmaindustrie – die irgendwelchen Finanzgiganten gehören – und ihnen hörige, korrumpierte Politiker – zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil – den Menschen als Heil verkünden wollen?

Wie konnte die Menschheit nur 200.000 Jahre ohne Pharmaindustrie und nur mit einem natürlichen Immunsystem ausgestattet überleben? Vielleicht, weil es 200.000 Jahre lang niemanden gab, der den Menschen so sehr verwirren konnte, dass er am Ende dem Wahnsinn verfiel, irgendwelche Pharmalobbyisten dürften ihn zu einem Experiment mit seinem Körper und seinem Leben nötigen.

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