Die Corona-Politik und ihre Folgen werfen die Frage auf, ob und inwieweit die Rechtsprechung als Gegengewalt ausgefallen ist und versagt hat. Darüber gibt der Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei im Interview Auskunft.
Derzeit laufen sehr viele Verfahren gegen Maßnahmenkritiker. Die Zuschauer wollen dabei oftmals mitschreiben, dürfen es aber nicht. Die Begründungen fallen meist pauschal aus – und verstoßen gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz.
Aus einer beratenden WHO soll eine Institution mit legislativer und exekutiver Gewalt werden, deren Anordnungen für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Jetzt wurde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Zustimmung zu diesen Plänen eingelegt.
Der Arzt Heinrich Habig steht wegen “Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse” vor Gericht. Der Prozess zieht sich in die Länge und birgt kaum Überraschungen. Am Freitag gab es jedoch eine Neuerung – allerdings außerhalb der Gerichtsräume.
Berlin ist eher ein Zerfallszustand als eine Stadt. Als solcher ist Berlin lange schon die ideale Hauptstadt unserer Republik. Alle Konkurrenten um diese Sinnbildlichkeit schlug sie am gestrigen Mittwoch endgültig aus dem Feld.
Länder wie Slowenien erstatten alle Strafen infolge der Corona-Maßnahmen. Nicht in Deutschland: Hierzulande wird eine Ärztin wegen Verstoßes gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien angeklagt.
Heute beginnt der Prozess gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar. Er hatte im Jahr 2021 an zwei Schulen die Maskenpflicht aufgehoben und ist daraufhin wegen Rechtsbeugung angeklagt worden.
Zu Sicherheitszwecken darf die Staatsgewalt zukünftig auf digitale Geräte zugreifen und nutzen. Das Gesetz des „Aktionsplan für Gerechtigkeit“ gilt für zwei Szenarien.
Dr. Heinrich Habig wird vorgeworfen, falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Als Sprechstundenhilfe ist die Ehefrau des praktischen Arztes mitangeklagt. pb: schwarz auf weiß sprach mit Fatima Habig direkt nach ihrem jüngsten Besuch in der Justizvollzugsanstalt Bochum.
Der gläubige Jude Robert Hoeschele ist am Dienstag vor dem Landgericht München 1 in zweiter Instanz wegen sogenannter „Volksverhetzung“ verurteilt worden. Sein Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier wird gegen die Zurückweisung der Berufung Revision einlegen. Ein Gastbeitrag von Dr. Daniel Langhans.
Freiwilliges Zeitungs-Abo oder Einzelspende an:
IBAN: DE83 1005 0000 0191 2112 65
(BIC: BELADEBE)
Kontoinhaber: Flugwerk UG (haftungsbeschränkt)
– oder hier PayPal –
Ein Abo ist freiwillig. Alle Inhalte sind ohne Bezahlung verfügbar.
Spenden an Paul Brandenburg persönlich werden für alle seine Projekte verwendet: